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Bearbeitung eines Antrags auf zusätzliche Zeit für die Teilnahme an den computergestützten Prüfungen des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/276/14 auf der Grundlage der Behinderung des Bewerbers
Fall 14/2015/JF - Geöffnet am Montag | 16 Februar 2015 - Entscheidung vom Dienstag | 26 April 2016 - Betroffene Institution Europäisches Amt für Personalauswahl ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Frankreich
Behauptung(en)
Die Weigerung des EPSO, dem Beschwerdeführer zusätzliche Zeit für die Teilnahme am CBT zu gewähren, war ungerecht, da es seine Behinderung nicht angemessen berücksichtigte.
Forderung(en)
EPSO sollte geeignete Maßnahmen ergreifen, um
i) die unlautere Behandlung des Beschwerdeführers zu beheben; und
ii) sicherzustellen, dass sie den unterschiedlichen Graden der Behinderung bei der Behandlung von Bewerbern mit Hörbehinderungen gebührend Rechnung trägt.