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Bearbeitung eines Antrags auf zusätzliche Zeit für die Teilnahme an den computergestützten Prüfungen des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/276/14 auf der Grundlage der Behinderung des Bewerbers

Behauptung(en)

Die Weigerung des EPSO, dem Beschwerdeführer zusätzliche Zeit für die Teilnahme am CBT zu gewähren, war ungerecht, da es seine Behinderung nicht angemessen berücksichtigte.

Forderung(en)

EPSO sollte geeignete Maßnahmen ergreifen, um

i) die unlautere Behandlung des Beschwerdeführers zu beheben; und

ii) sicherzustellen, dass sie den unterschiedlichen Graden der Behinderung bei der Behandlung von Bewerbern mit Hörbehinderungen gebührend Rechnung trägt.

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