Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Verletzung der Verteidigungsrechte in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren
Fall 1500/2014/FOR - Geöffnet am Mittwoch | 03 September 2014 - Entscheidung vom Donnerstag | 13 November 2014 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kritische Anmerkung ) - Land Deutschland
Behauptung(en)
Die Europäische Kommission habe die Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers verletzt, indem sie ein „Schnellverfahren“ angewandt habe, um einen Beschluss zur Verhängung einer Geldbuße gegen den Beschwerdeführer zu erlassen.
Forderung(en)
Die Kommission sollte die Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers wahren, indem sie eine neue Mitteilung der Beschwerdepunkte abgibt, bevor sie eine Entscheidung in der untersuchten Angelegenheit erlässt.