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Ein Auswahlverfahren
Fall 1133/2014/JAS - Geöffnet am Donnerstag | 31 Juli 2014 - Entscheidung vom Donnerstag | 14 Januar 2016 - Betroffene Institution Europäisches Parlament ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Belgien
Behauptung(en)
Durch die Weigerung, den Beschwerdeführer über das Bewertungsschema und die spezifischen Gründe für die Vergabe der von ihm erhaltenen Punkte zu informieren, hat das Parlament es versäumt, das betreffende Auswahlverfahren in transparenter Weise durchzuführen.
Forderung(en)
Das Parlament sollte den Beschwerdeführer über das Bewertungsraster und die spezifischen Gründe für die Vergabe der Punkte informieren, die er für die transparente Durchführung des betreffenden Auswahlverfahrens erhalten hat.