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Strafe für Verzögerungen bei der Ausführung eines aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanzierten Vertrags
Fall 1121/2013/OV - Geöffnet am Dienstag | 09 Juli 2013 - Entscheidung vom Montag | 09 März 2015 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Frankreich
Behauptung(en)
Die Entscheidung der EU-Delegation, dem Beschwerdeführer wegen Verspätungen pauschalierten Schadenersatz zu zahlen, ist ungerecht und unfair, da die Verzögerungen hauptsächlich auf äußere Umstände zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle des Beschwerdeführers entziehen.
Forderung(en)
Die EU-Delegation sollte den Beschluss über die Anwendung eines pauschalen Schadensersatzes überdenken.