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Verletzung von Unionsrecht und die Rolle der Europäischen Bürgerbeauftragten
Die Europäische Kommission ist im Rahmen der EU-Verträge dafür zuständig, sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten das Unionsrecht ordnungsgemäß anwenden. Dies tut sie durch eigene Untersuchungen oder in Reaktion auf Beschwerden von natürlichen oder juristischen Personen über Verstöße gegen Unionsrecht (weitere Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren
Die Kommission hat bei der Entscheidung, ob und wann ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird, einen großen Ermessensspielraum. Bei der Behandlung von Vertragsverletzungsbeschwerden muss die Kommission bestimmte Regeln einhalten. (Weitere Informationen)
Bürger und juristische Personen können sich an die Bürgerbeauftragte wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass die Kommission mit ihrer Vertragsverletzungsbeschwerde nicht ordnungsgemäß umgegangen ist, etwa wenn die Kommission die Beschwerde nicht zeitgerecht behandelt hat oder den Beschwerdeführer über ihre Schritte nicht informiert hat.
Was jedoch den inhaltlichen Standpunkt betrifft, den die Kommission in Bezug auf eine Vertragsverletzungsbeschwerde einnimmt – wenn sie etwa beschließt, das Verfahren einzustellen –, sind die Möglichkeiten der Bürgerbeauftragten aufgrund des großen Ermessensspielraums der Kommission begrenzt. In solchen Fällen kann die Bürgerbeauftragte sicherstellen, dass die Kommission ihren Standpunkt angemessen erklärt; die Bürgerbeauftragte wird die Kommission jedoch nur dann um eine Überprüfung ihrer Entscheidung ersuchen, wenn es Hinweise auf einen offensichtlichen Fehler gibt.