Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Rechenschaftspflicht und inklusiver Entscheidungsprozess
Die Unionsbürgerinnen und -bürger haben das demokratische Recht auf Beteiligung am Entscheidungsprozess der EU. Als Brücke zwischen den Unionsbürgern und der EU-Verwaltung sorgt die Europäische Bürgerbeauftragte dafür, dass dieses Recht gewahrt wird.
Damit die Bürger ihr Recht auf Beteiligung am Entscheidungsprozess der EU ausüben und Rechenschaft von den Akteuren verlangen können, müssen Verhandlungen über Rechtsvorschriften und Strategien hinreichend transparent sein. Zusätzlich zur normalen Arbeit der Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit dem Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten widmet sie sich auch stärker systembezogen der transparenten Rechtssetzung und der Rechenschaftspflicht.
Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess wird außerdem sichergestellt, dass die Prozesse und Praktiken in der EU-Verwaltung sachgerecht sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Instrumente der Bürgerbeteiligung wie öffentliche Konsultationen und die Europäische Bürgerinitiative inklusiv und zugänglich gestaltet sind.
Die Bürgerbeauftragte sorgt auch dafür, dass die EU-Verwaltung ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Mehrsprachigkeit nachkommt. Die Unionsbürger und die Öffentlichkeit müssen in der Lage sein, sinnvoll mit den Organen, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU in den 24 Amtssprachen zu kommunizieren.