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Preis des Europäischen Bürgerbeauftragten für gute Verwaltung 2018/2019
Event document - Date Monday | 15 October 2018 - City Brussels - Country Belgium - Date Thursday | 27 June 2019
Europäischer Bürgerbeauftragter „Preis für gute Verwaltung“ 2019
- Nominierungen für den Europäischen Bürgerbeauftragten „Preis für gute Verwaltung“
- Ombudsmann gibt Gewinner des Award for Good Administration 2019 bekannt
- Fotos von der Zeremonie 2019
Videos
Video zur Verleihung des "Award for Good Administration" 2019
Höhepunkte der Verleihung des "Award for Good Administration" 2017
Geschäftsordnung
Hintergrund
Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly hat 2016 den ersten Preis für gute Verwaltung ins Leben gerufen. Mit dem Preis sollen Initiativen, Projekte und andere Arten von Arbeiten der EU-Verwaltung ausgezeichnet werden, die sich sichtbar und direkt positiv auf das Leben der Menschen in Europa und darüber hinaus auswirken.
Das vorrangige Ziel des Bürgerbeauftragten besteht darin, sicherzustellen, dass die EU-Verwaltung die höchstmöglichen Standards erfüllt und dem öffentlichen Interesse dient. Die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbeiter sind durch ihre Arbeit regelmäßig Zeugen der ausgezeichneten Arbeit engagierter EU-Beamter. Die Auszeichnung ist eine Möglichkeit, diese Beispiele einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, um sowohl bewährte Verfahren innerhalb der Institutionen zu verbreiten als auch dazu beizutragen, die Kluft zwischen den Bürgern und der EU-Verwaltung zu überbrücken.
Klicken Sie hier für Details zu den 90 Projekten, die 2016/2017 nominiert wurden. Die Projekte werden im Juni 2019 in einer Zeremonie geehrt, bei der Preise in einer Reihe von Kategorien und für ein Gesamtsiegerprojekt vergeben werden.
Antrag
- Der Preis für gute Verwaltung steht Bediensteten (Beamten, Zeitbediensteten, Vertragsbediensteten) aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (mit Ausnahme des Büros des Europäischen Bürgerbeauftragten) offen. Es kann entweder an eine Einzelperson, ein Team innerhalb einer Einheit oder eine ganze Einheit vergeben werden.
- Das Bewerbungsverfahren beginnt am 16. Oktober 2018. Sie wird am 31. Januar 2019 um 18.00 Uhr geschlossen.
- Einzelpersonen, Teams oder Einheiten können sich selbst nominieren oder von einer anderen Person in ihrer Institution, Einrichtung oder Agentur nominiert werden. Nominierungen für die Auszeichnung können auch von Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbänden, NRO oder Einzelpersonen außerhalb des institutionellen Rahmens vorgenommen werden.
- Die Eingaben sollten über das Formular erfolgen, das hier zu finden ist.
- Einreichungen können verschiedene Formen annehmen: z.B. Text-, Video- oder PowerPoint-Präsentation.
- Die Eingaben sind per E-Mail an folgende Adresse zu senden: EOaward@ombudsman.europa.eu
- Sobald die Bewerbung eingegangen ist, wird eine Empfangsbestätigung per E-Mail verschickt.
Kriterien
Im Allgemeinen werden die Beiträge danach beurteilt, inwieweit sie eine gute öffentliche Verwaltung und insbesondere eine Dienstleistungskultur und ein Engagement für die Verbesserung des Lebens der Menschen aufweisen. Die Nominierten für den Preis könnten beispielsweise einen oder mehrere der folgenden Nachweise erbringen:
- Exzellenz durch Zusammenarbeit
- Exzellenz in der offenen Verwaltung
- Exzellenz bei der Erbringung bürgerorientierter Dienstleistungen
- Exzellenz in der Kommunikation
- Exzellenz in Innovation/Transformation
Jedes große oder kleine Projekt, das das Ziel verfolgt, die Erfahrungen der Öffentlichkeit mit der EU-Verwaltung zu verbessern, wird für eine Anerkennung in Betracht gezogen.
Bewertung
- Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der im Antrag enthaltenen Informationen und unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien.
- Ein beratender Ausschuss erstellt eine Auswahlliste der besten Nominierten.
- Die Gewinner werden vom Europäischen Bürgerbeauftragten ausgewählt.
Auszeichnung
- Es wird eine Gesamtauszeichnung und Auszeichnungen für bestimmte Kategorien geben.
- Eine Preisverleihung findet im Juni 2019 in Brüssel statt.
- Die Auszeichnung wird keinen monetären Wert haben, sondern ein Zertifikat über die Anerkennung von Exzellenz enthalten.
Personenbezogene Daten und Ausübung von Rechten
Alle im Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Bitte beachten Sie die hier verfügbare Datenschutzerklärung.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Gundi Gadesmann, Leiterin Kommunikation gundi.gadesmann@ombudsman.europa.eu Tel.: +32 (0)2 2842609 .