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Bericht über das Treffen mit der Europäischen Kommission im Rahmen der strategischen Untersuchung der Europäischen Bürgerbeauftragten OI/1/2019/MIG zur Transparenz der an der Vorbereitung der Sitzungen der Euro-Gruppe beteiligten Gremien

Anfrage: OI/1/2019/MIG

Falltitel: Transparenz der an der Vorbereitung der Sitzungen der Euro-Gruppe beteiligten Gremien

Datum: Montag, 15. Juli 2019

Ort: Europäische Kommission, Charlemagne-Gebäude

Anwesend

Europäische Kommission

Referatsleiter und stellvertretender Referatsleiter, Sekretariat der Euro-Gruppe/EWG (GD ECFIN)

Leiter des Sektors, Sekretariat des WFA und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, Finanzmärkte (GD ECFIN)

Administrator, Transparenz, Dokumentenverwaltung & Zugang zu Dokumenten (SG)

Assistent des Generaldirektors (GD ECFIN)

Stellvertretender Referatsleiter und Assistent, Interinstitutionelle Beziehungen und Kommunikation (GD ECFIN)

Administrator, Kontrolle, Datenschutz und Sicherheit (GD ECFIN)

Assistent, Kontrolle, Datenschutz und Sicherheit (GD ECFIN)

Assistent, HR-Korrespondententeam und Business Continuity (GD ECFIN)

2 Verwaltungsräte, Ethik, gute Verwaltung & amp; Beziehungen zum Bürgerbeauftragten (SG)

Verwaltungsrat, Juristischer Dienst des Rates der EU (Beobachter)

Europäischer Bürgerbeauftragter

Fergal O’Regan, Referatsleiter, Referat 2 „Untersuchungen“ und Referat „Strategische Untersuchungen“

Michaela Gehring, Case Handler, Anfrage Einheit 2

Tanja Ehnert, Sachbearbeiterin, Referat Strategische Anfragen

Louise Olander, Praktikantin, Anfragen Referat 4

Zweck des Treffens

Zweck der Sitzung war es, dass das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten die Akten der Kommission zu Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Euro-Gruppe und den drei an der Vorbereitung der Sitzungen der Euro-Gruppe beteiligten Gremien einsah [1]. Der Schwerpunkt lag auf Anträgen, die eingereicht wurden, nachdem die Euro-Gruppe im Februar 2016 proaktive Transparenzmaßnahmen verabschiedet hatte. Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten wollte ein besseres Verständnis dafür erlangen, wie die Kommission, die diesen Stellen Sekretariatsunterstützung leistet, mit solchen Anträgen umgeht. Sie wollten auch herausfinden, welche Art von Dokumenten im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen im Dokumentenregister der Kommission veröffentlicht oder aufgeführt werden.

Am 9. Juli 2019 fand ein ähnliches Treffen zwischen dem Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten und Vertretern des Rates statt. 

Einleitung und Verfahrensinformationen

Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten stellte sich vor, dankte den Vertretern der Kommission für ihren Empfang und erläuterte den Zweck der Sitzung. Sie legten die Vorschriften für die Inspektionen und Sitzungen des Bürgerbeauftragten dar, insbesondere dass der Bürgerbeauftragte ohne vorherige Zustimmung der Kommission keine Informationen außerhalb des Büros des Bürgerbeauftragten offenlegen wird [2].

Das Untersuchungsteam erklärt, dass es einen Bericht über die Sitzung erstellen werde, der der Kommission zu übermitteln sei.

Austausch von Informationen

Als allgemeine Bemerkung erklärte die Kommission, dass die Euro-Gruppe ein informelles zwischenstaatliches Forum sei, das keine förmlichen Beschlüsse treffe und dessen Erklärungen keine Rechtswirkungen entfalteten. Er bereitet die Beratungen und Beschlüsse vor, die der Rat (Wirtschaft und Finanzen) am nächsten Tag oder die Leitungsgremien des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)[3] zu programmbezogenen Fragen [4] fassen. Die Sitzungen der Euro-Gruppe werden weitgehend von der Arbeitsgruppe der Euro-Gruppe (EWG) vorbereitet, bei der es sich um eine besondere Zusammensetzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA) und – in geringerem Umfang – des WFA und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (WPA) handelt. Die Diskussionen in der EWG und der Euro-Gruppe basieren auf schriftlichen Beiträgen, die hauptsächlich von der Kommission vorbereitet wurden. Sie werden auf der Website der Eurogruppe veröffentlicht, solange der Autor der Veröffentlichung nicht widerspricht, sie nicht als sensibel gekennzeichnet sind und sie nicht in Arbeit sind:

https://www.consilium.europa.eu/en/council-eu/eurogroup/

Diese Dokumente beziehen sich auf die Stellungnahmen zu den (von der EWG erstellten) Übersichten über die Haushaltsplanung, die thematischen Diskussionen (vom EPÜ vorbereitet) und die Überwachung der Länder des Euro-Währungsgebiets nach Abschluss des Programms, die finanzielle Unterstützung erhalten haben, die als halbjährliche Berichte der Kommission (vom WFA vorbereitet) veröffentlicht werden. Diese Dokumente werden auch auf der Website der Kommission veröffentlicht:

https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/economic-and-fiscal-policy-coordination/eu-economic-governance-monitoring-prevention-correction/stability-and-growth-pact/annual-draft-budgetary-plans-dbps-euro-area-countries_en

https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/economic-and-fiscal-policy-coordination/eu-financial-assistance_en

Zu den bei der Kommission eingegangenen Anträgen auf Zugang zu Dokumenten

In Bezug auf Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten erklärte die Kommission, dass sie seit Februar 2016 38 Anträge erhalten habe, die sich in gewisser Weise auf Diskussionen in der Euro-Gruppe und die Arbeit der EWG, des WFA und des EPÜ bezogen. 36 dieser Anträge wurden von der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (GD ECFIN) der Kommission bearbeitet, einer von ihrem Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSS) und einer vom Sekretariat der Eurogruppe/EWG. Die meisten Anträge betrafen Dokumente, die bereits öffentlich zugänglich waren. Einige der Anträge betrafen dieselben Dokumente. Insbesondere beantragten 25 der Antragsteller Zugang zu der Stellungnahme der Kommission zur Übersicht über die Haushaltsplanung Italiens für 2017.

In allen bis auf zwei Fällen wurde der uneingeschränkte Zugang der Öffentlichkeit zu den angeforderten Dokumenten gewährt. Für einen von ihnen [5], der eine Sozialhilfeüberprüfung in Griechenland betraf, wurde ein Zweitantrag gestellt, der jedoch aufgrund der Notwendigkeit des Schutzes der internationalen Beziehungen [6] und der Finanz-, Währungs- oder Wirtschaftspolitik der Union oder eines Mitgliedstaats [7] abgelehnt wurde. Der Grund für die Ablehnung war unter anderem, dass unter den Dokumenten, die Gegenstand des Antrags waren, vertrauliche Dokumente der Weltbank waren, die konsultiert worden waren und Einwände gegen die Offenlegung dieser Dokumente erhoben hatten.

Der zweite Antrag betraf die Reform des Wassersektors in Irland.[8] In diesem Fall gewährte die Kommission der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu bereits veröffentlichten Briefing-Dokumenten [9] und verweigerte den Zugang zu anderen internen vorbereitenden Briefing-Dokumenten auf der Grundlage der Notwendigkeit, ihre Entscheidungsfindung zu schützen [10]. Der Antrag betraf auch Dokumente, die von der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds erstellt worden waren. Die Kommission teilte dem Beschwerdeführer mit, dass sie über diese Dokumente nicht verfüge. Gegen die Entscheidung der Kommission wurde kein Zweitantrag gestellt.

Die Kommission stellte dem Bürgerbeauftragten ein Dossier zur Verfügung, das Folgendes enthielt:

1.) die einschlägigen Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten von Februar 2016 bis heute,

2.) die Entscheidungen der Kommission über diese Anträge,

3.) Die angeforderten Dokumente selbst (mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Zugangsanträge Nr. 37 und 38 beziehen).

Zur Verwaltung und Veröffentlichung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Euro-Gruppe im Allgemeinen durch die Kommission

Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten fragte nach dem System der Kommission für die Veröffentlichung bekannter und/oder verfügbarer Dokumente, die auf Antrag gemäß der Verordnung 1049/2001 offengelegt wurden. Sie wollten auch wissen, ob Tagesordnungen und Termine der Sitzungen der EWG, des WFA und des EPÜ veröffentlicht werden.

Die Kommission erklärte, dass die meisten Dokumente, die seit Februar 2016 gemäß der Verordnung 1049/2001 angefordert worden seien, bereits vor Eingang der Zugangsanträge auf der Website der Kommission zur Verfügung gestellt worden seien. Darüber hinaus erklärte die Kommission, dass die Dokumente auf der betreffenden Website leicht zu finden seien: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/economic-and-fiscal-policy-coordination/eu-economic-governance-monitoring-prevention-correction_en

im Januar 2017 umstrukturiert und an die zehn prioritären Bereiche von Präsident Juncker angepasst worden war, um die Zugänglichkeit von Dokumenten zu verbessern. Darüber hinaus finden sich Verweise auf diese und ähnliche Dokumente im allgemeinen Dokumentenregister der Kommission. Nach der Offenlegung eines Dokuments gemäß der Verordnung 1049/2001 prüft die Kommission jedoch nicht, ob dieses Dokument bereits in ihrem Online-Register aufgeführt und/oder verfügbar ist. Es ist daher möglich, dass nicht alle Dokumente im Zusammenhang mit der Euro-Gruppe, die seit Februar 2016 offengelegt wurden, im Register der Kommission zu finden sind.

In Bezug auf die Veröffentlichung von Terminen, Tagesordnungen und Protokollen der Sitzungen der EWG als Hauptorgan, das an der Vorbereitung der Sitzungen der Euro-Gruppe beteiligt ist, erklärte die Kommission, dass diese derzeit nicht veröffentlicht werden. Diese Frage wird jedoch von der Euro-Gruppe in ihrer Sitzung im September 2019 erörtert. Die Kommission stellte ferner fest, dass sie bisher keine Auskunfts- oder Zugangsanträge zu den Terminen, Tagesordnungen und Protokollen der Sitzungen der EWG, des WFA und des EPÜ erhalten hat, was die Vorbereitung der Sitzungen der Euro-Gruppe betrifft.

Zur Information fügte die Kommission hinzu, dass die Tagesordnungen der EWG eng mit denen der Euro-Gruppe selbst übereinstimmen und dass die Sitzungen in der Regel etwa zehn Tage vor der Sitzung der Euro-Gruppe stattfinden. Die Kommission stimmte zu, dem Bürgerbeauftragten eine vertrauliche Kopie einer aktuellen Stichproben-EWG-Agenda zu übermitteln.

Schlussfolgerung

Das Untersuchungsteam dankte den Vertretern der Kommission für ihre Zeit und die Erläuterungen und beendete die Sitzung. 

Brüssel, den 8. Oktober 2019

 

Fergal O’ Regan Michaela Gehring

Leiter IU2 und SIU Case Handler, IU 2

 

[1] Die Arbeitsgruppe der Euro-Gruppe (EWG), der Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) und der Ausschuss für Wirtschaftspolitik (WPA)

[2] Artikel 4.8 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten.

[3] Siehe https://www.esm.europa.eu/about-us/how-we-work/esg/esg-governance.

[4] Der ESM bietet finanzielle Unterstützung für Länder des Euro-Währungsgebiets, die von gravierenden finanziellen Problemen betroffen oder bedroht sind. So kann sie beispielsweise im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms einen Kredit gewähren.

[5] Nummer 38 in der Liste der von der Kommission gestellten Anträge.

[6] Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a dritter Gedankenstrich der Verordnung 1049/2001.

[7] Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a vierter Gedankenstrich der Verordnung 1049/2001.

[8] Nummer 37 in der Liste der von der Kommission gestellten Anträge.

[9] Siehe https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/economic-and-fiscal-policy-coordination/eu-financial-assistance/which-eu-countries-have-received-assistance/financial-assistance-ireland_en#reports.

[10] Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung 1049/2001.

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