FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Easy to read
  • Text size

You have a complaint against an EU institution or body?

Current language: 
  • Deutsch
Source language: 
Available languages: 
The translation of this page has been generated by machine translation.
Machine translations can contain errors potentially reducing clarity and accuracy; the Ombudsman accepts no liability for any discrepancies. For the most reliable information and legal certainty, please refer to the source version in English linked above.
For more information please consult our language and translation policy.

Antrag auf eine Inspektion im Rahmen der strategischen Untersuchung OI/1/2019/EA zur Transparenz der an der Vorbereitung der Sitzungen der Euro-Gruppe beteiligten Gremien

Jeppe Tranholm-Mikkelsen

Generalsekretär

Rat der Europäischen Union

Straßburg, den 13.5.2019

Strategische Untersuchung OI/1/2019/EA: Transparenz der an der Vorbereitung der Sitzungen der Euro-Gruppe beteiligten Gremien

Sehr geehrter Herr Tranholm-Mikkelsen,

Im Jahr 2016 habe ich das Problem der mangelnden Transparenz der Gremien angesprochen, die an der Vorbereitung von Sitzungen der Euro-Gruppe mit dem Präsidenten der Euro-Gruppe beteiligt sind.[1] In der Zwischenzeit hat die Kommission festgestellt, dass die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion auf jeder Regierungsebene mehr Transparenz darüber erfordert, wer wann und was entscheidet.[2]

Ich habe daher beschlossen, eine strategische Untersuchung der Transparenz der an der Vorbereitung der Sitzungen der Euro-Gruppe beteiligten Gremien einzuleiten, nämlich der Arbeitsgruppe der Euro-Gruppe (EWG), des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA) und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (WPA).

Angesichts der Vertraulichkeit der Beratungen dieser Gremien [3] ist es besonders wichtig zu prüfen, wie Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu einschlägigen Dokumenten [4] vom Rat und von der Kommission bearbeitet wurden. Es ist mir nicht möglich, einen unabhängigen Standpunkt dazu einzunehmen, wie der Rat und die Kommission die Verordnung 1049/2001 in Bezug auf solche Dokumente anwenden, ohne gesehen zu haben, wie mit Anträgen in der Praxis umgegangen wurde. Dementsprechend wäre ich dankbar, wenn der Rat meinem Amt die Einsichtnahme [5] in seine Akten im Zusammenhang mit Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Euro-Gruppe, des WFA, des EPÜ und der EWG, einschließlich der angeforderten Dokumente, erleichtern würde, die eingereicht wurden, nachdem die Euro-Gruppe im Februar 2016 proaktive Transparenzmaßnahmen angenommen hatte.

Ich glaube, es wäre auch hilfreich, wenn meine Vertreter im Zusammenhang mit unserer Einsichtnahme in diese Dossiers mit den zuständigen Ratsbeamten zusammentreffen würden, um Fragen zu erörtern, die sich ergeben. Beispielsweise wäre es nützlich zu wissen, welche Art von Dokumenten der Eurogruppe, des WFA, des EPÜ und der EWG im Register des Rates veröffentlicht oder aufgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass mein Büro gemäß Artikel 4 Absatz 8 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten ohne vorherige Zustimmung des Rates keine Informationen offenlegen wird, die der Rat während der Inspektion/Sitzung als vertraulich erachtet.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn der Rat sich mit Frau Elpida Apostolidou in Verbindung setzen würde, um sich auf einen geeigneten Termin für die Tagung zu einigen. Je nach Verfügbarkeit des Rates würde ich mir das Treffen in den kommenden Wochen vorstellen. Zu Ihrer Information erhalten Sie in der Anlage auch mein Schreiben an Präsident Juncker.

Angesichts der Relevanz dieser Angelegenheit für den Präsidenten der Euro-Gruppe habe ich ihm heute auch ein Schreiben geschrieben, in dem ich ihn um seine Beiträge bitte (siehe auch beigefügtes Schreiben).

Mit freundlichen Grüßen,


Emily O'Reilly auf Pinterest

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

[1] Die Korrespondenz ist abrufbar unter: https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/48285

[2] Reflexionspapier der Kommission zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, COM(2017) 291 vom 31. Mai 2017.

[3] Der Präsident der Euro-Gruppe verwies damals auf Artikel 12 des Beschlusses 2012/245 des Rates über eine Überarbeitung der Satzung des WFA, in dem es heißt: „Die Beratungen des (WFA-)Ausschusses sind vertraulich. Dieselbe Regel gilt für die Beratungen ihrer Stellvertreter, Unterausschüsse oder Arbeitsgruppen.“ Der Beschluss 2000/604 des Rates über die Zusammensetzung und die Satzung des EPÜ enthält eine ähnliche Bestimmung (Artikel 12).

[4] Verordnung 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32001R1049&from=EN.

[5] Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten.

What did you think of this automatic translation? Give us your opinion!