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Antrag auf Prüfung/Sitzung in der Sache 853/2020/KR zur Entscheidung der Europäischen Kommission, BlackRock Investment Management einen Auftrag zur Durchführung einer Studie über die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Zielen (ESG) in die EU-Bankenvorschriften zu erteilen

Betrifft: Inspektion [1] und Sitzung betreffend die Entscheidung der Europäischen Kommission, einen Auftrag an BlackRock Investment Management zu vergeben

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ich habe Beschwerden von den MdEP Carême und Matias sowie der zivilgesellschaftlichen Organisation „Change Finance“ gegen die Europäische Kommission erhalten.

Die Beschwerden betreffen die Entscheidung der Kommission, einen Auftrag an BlackRock Investment Management zu vergeben. Zweck des Vertrags ist die Entwicklung von Instrumenten und Mechanismen zur Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Faktoren) in den EU-Bankenaufsichtsrahmen sowie in die Geschäftsstrategien und die Investitionspolitik der Banken.

Die Bedenken der Beschwerdeführer konzentrieren sich darauf, ob alle geltenden Verfahren ordnungsgemäß eingehalten wurden, insbesondere in Bezug auf die Bewertung von Interessenkonflikten und die Maßnahmen zur Vermeidung solcher Konflikte. Die Beschwerdeführer sind besorgt über die Angemessenheit der von BlackRock Investment Management vorgelegten Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und darüber, ob die Kommission über die erforderlichen Mittel verfügt, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überwachen.


Ich habe beschlossen, diese Untersuchung fortzusetzen, um zu untersuchen, wie die Kommission das Risiko von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit dem Angebot von BlackRock Investment Management in Bezug auf die spezifischen Aufgaben, die im Rahmen der fraglichen Studie durchzuführen sind, bewertet hat.

Ich habe beschlossen, dass das Untersuchungsteam für die Zwecke meiner Untersuchung die Akte zur FISMA/2019/024/D [2] einsehen und bestimmte Fragen mit den zuständigen Vertretern der Kommission klären sollte.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Ihre Mitarbeiter Herrn Koen Roovers, der für diese Untersuchung zuständig ist, kontaktieren könnten, um die Modalitäten für die Inspektion und das Treffen vor dem 17. Juli 2020 zu vereinbaren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mitarbeit in diesem Fall.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Emily O'Reilly

Europäischer Bürgerbeauftragter

Straßburg, den 6.7.2020

 

Anlagen:

  • BESCHWERDE_202000853_20200518_172605;
  • COMMENT(S)_REPLY_CPLT_202000853_20200611_110117;
  • BESCHWERDE_202001032_20200616_102835;
  • BESCHWERDE_202001119_20200701_161749.

[1] Die Sammlung von Informationen und die Kontrolle von Dokumenten erfolgen auf der Grundlage von Artikel 3 Absatz 2 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten (http://www.ombudsman.europa.eu/en/resources/statute.faces#hl2) und Artikel 4 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten: http://www.ombudsman.europa.eu/de/resources/provisions.faces#hl3.

[2] Informationen oder Dokumente, die Ihr Organ für vertraulich hält, werden den Beschwerdeführern oder anderen Personen nicht ohne vorherige Zustimmung der Kommission offengelegt. Kopien vertraulicher Dokumente können über sichere Kanäle wie Ares, CIRCABC oder gleichwertige Anwendungen gesendet werden. Gemäß den Artikeln 4.8 und 9.4 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten werden Informationen und Dokumente dieser Art kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht: https://www.ombudsman.europa.eu/de/resources/provisions.faces.  

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