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Das Versäumnis der Europäischen Kommission, vor Abschluss der Handelsverhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur eine aktualisierte „Folgenabschätzung zur Nachhaltigkeit“ abzuschließen

Die Beschwerdeführer befürchteten, dass die Europäische Kommission vor Abschluss der Handelsverhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur im Juni 2019 keine aktuelle „Folgenabschätzung zur Nachhaltigkeit“ abgeschlossen habe. Sie warfen auch Fragen in Bezug auf den Inhalt der Bewertung und die Transparenz dieses Aspekts der Verhandlungen auf.

Der Bürgerbeauftragte vertrat die Auffassung, dass es zwar unmöglich sei, die Dynamik der Verhandlungen vorherzusehen, der Abschluss der SIA in diesem Fall jedoch viel länger gedauert habe als vorgesehen. Insbesondere hätte die Kommission sicherstellen müssen, dass die SIA vor dem Abschluss der Handelsverhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur abgeschlossen wurde.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass das Versäumnis der Kommission, sicherzustellen, dass die SIA rechtzeitig abgeschlossen wurde, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellte. Da die Verhandlungen abgeschlossen seien und die Kommission den SIA-Prozess demnächst abschließen werde, sei es nicht sinnvoll, eine Empfehlung abzugeben. Sie forderte die Kommission jedoch nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Nachhaltigkeitsprüfungen in Zukunft vor Abschluss der Handelsverhandlungen abgeschlossen werden.
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