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Weigerung des Rates der Europäischen Union, der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu einer Präsentation über die Europäische Friedensfazilität (EFF) zu gewähren

Generaldirektor des
Rates des Juristischen Dienstes der Europäischen Union

 

Sehr geehrte Frau X,

Der Bürgerbeauftragte hat eine Beschwerde gegen den Rat der Europäischen Union erhalten. Die Beschwerde betrifft die Antwort des Rates auf einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten [1].

Der Beschwerdeführer, eine NRO, beantragte Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten WK 7495/2025 INIT, WK 7679/2025 und WK 7935/2025 (EPF Presentation – Post-delivery monitoring).

Am 30. April 2026 stellte der Rat fest, dass die oben genannten drei Dokumente in den Anwendungsbereich des Antrags des Beschwerdeführers fielen, und verweigerte den Zugang zu diesen Dokumenten in vollem Umfang.

Am 5. Mai 2026 ersuchte der Beschwerdeführer den Rat, seine ursprüngliche Entscheidung (im Wege eines „Bestätigungsantrags“) in Bezug auf ein Dokument, nämlich das Dokument WK 7935/2025, zu überprüfen.

Am 22. Juni 2026 nahm der Rat seinen Zweitbeschluss an. Der Rat beschloss, teilweisen Zugang zu dem streitigen Dokument zu gewähren und den Rest des Dokuments zurückzuhalten. Dabei stützte sich der Rat auf die Ausnahmen in Bezug auf den Schutz des öffentlichen Interesses in Bezug auf die öffentliche Sicherheit,[2] Verteidigung und militärische Angelegenheiten,[3] und die internationalen Beziehungen [4] sowie den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen.[5] Unzufrieden mit der Entscheidung des Rates wandte sich der Beschwerdeführer an den Bürgerbeauftragten.

Der Bürgerbeauftragte hat beschlossen, eine Untersuchung der Beschwerde über die Entscheidung des Rates einzuleiten, den uneingeschränkten Zugang gemäß der Verordnung 1049/2001 zu verweigern.

In einem ersten Schritt hält es der Bürgerbeauftragte für erforderlich, das streitige Dokument zusammen mit allen Unterlagen über die Konsultation Dritter zum Zugangsantrag zu überprüfen. Die Bürgerbeauftragte wäre dankbar, wenn der Rat ihrem Untersuchungsteam eine Kopie dieser Dokumente, vorzugsweise in elektronischer Form, per verschlüsselter E-Mail zur Verfügung stellen könnte [6].

Wir wären dankbar, wenn wir markierte Kopien erhalten würden, aus denen hervorgeht, welche Teile dem Beschwerdeführer offengelegt wurden und welche nicht, und die Begründung für die Schwärzungen.

Das Dokument, das Gegenstand des Antrags auf Zugang der Öffentlichkeit ist, wird vertraulich behandelt, zusammen mit allen anderen Materialien, die der Rat mit uns teilt und die er als vertraulich kennzeichnet. Dokumente dieser Art werden entsprechend diesem vertraulichen Status behandelt und gespeichert und kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Bürgerbeauftragten gelöscht.

Der Standpunkt des Rates wurde in seinem Zweitbeschluss dargelegt. Sollte der Rat jedoch zusätzliche Standpunkte vorbringen wollen, die von der Bürgerbeauftragten bei dieser Untersuchung berücksichtigt werden sollen, wäre die Bürgerbeauftragte dankbar, wenn sie ihrem Büro zur Verfügung gestellt werden könnte.

Die Bürgerbeauftragte wäre dankbar, wenn der Rat ihr Amt nach Möglichkeit spätestens bis zum 24. September 2026 informieren könnte, bis wann er auf dieses Ersuchen antworten kann.

Die für den Fall zuständige Untersuchungsbeauftragte ist Frau Ainara Gómez Urrosolo.

Mit freundlichen Grüßen,

Jennifer King
Leiterin des Untersuchungsreferats II (vorläufig)

Straßburg, 15.9.2026

 

[1] Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2001/1049/oj/eng.

[2] Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Verordnung 1049/2001.

[3] Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich der Verordnung 1049/2001.

[4] Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a dritter Gedankenstrich der Verordnung 1049/2001.

[5] Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.

[6] Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden.

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