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Versäumnis der Europäischen Investitionsbank, innerhalb der in ihren internen Vorschriften festgelegten Frist von drei Monaten auf eine Beschwerde über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu antworten
Eröffnete Fälle
Fall 3048/2025/RVK - Geöffnet am Montag | 10 November 2025 - Entscheidung vom Mittwoch | 03 Dezember 2025 - Betroffene Institution Europäische Investitionsbank ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Portugal
Beschwerde eingereicht
18/10/2025Analyse der Beschwerde
21/10/2025Laufende Untersuchung
10/11/2025Ergebnis der Untersuchung
03/12/2025