Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
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Ergebnisse der von der Europäischen Ombudsstelle abgeschlossenen Untersuchungen 2024
Ergebnisse der von der Europäischen Ombudsstelle abgeschlossenen Untersuchungen 2024
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Von dem Organ bzw. der Einrichtung beigelegt, Lösungen oder Teillösungen erzielt |
261 |
61,1 % |
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Weitere Untersuchungen nicht gerechtfertigt |
67 |
15,7 % |
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Kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit |
66 |
15,5 % |
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Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt, |
34 |
8,0 % |
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Von einem Gericht bearbeitet (Artikel 2 Absatz 7) |
8 |
1,9 % |
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Von der Beschwerdeführerin zurückgezogen |
1 |
0,2 % |
Hinweis: In einigen Fällen schloss die Ombudsstelle ihre Untersuchungen mit mehreren Feststellungen ab. Daher ergeben die vorstehend angegebenen Prozentzahlen mehr als 100 %.