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Ergebnisse der von der Europäischen Ombudsstelle abgeschlossenen Untersuchungen 2024

Ergebnisse der von der Europäischen Ombudsstelle abgeschlossenen Untersuchungen 2024

Von dem Organ bzw. der Einrichtung beigelegt, Lösungen oder Teillösungen erzielt

261

61,1 %

Weitere Untersuchungen nicht gerechtfertigt

67

15,7 %

Kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit

66

15,5 %

Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt,

34

8,0 %

Von einem Gericht bearbeitet (Artikel 2 Absatz 7)

8

1,9 %

Von der Beschwerdeführerin zurückgezogen

1

0,2 %

Hinweis: In einigen Fällen schloss die Ombudsstelle ihre Untersuchungen mit mehreren Feststellungen ab. Daher ergeben die vorstehend angegebenen Prozentzahlen mehr als 100 %.