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Bericht über die Sitzung des Untersuchungsteams des Europäischen Bürgerbeauftragten mit Vertretern der EZB

BESCHWERDE 1874/2020/MAS

Titel der Rechtssache: Weigerung der Europäischen Zentralbank (EZB), der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten zu gewähren, die den separaten Anleihewert der von der EZB und dem Eurosystem im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) gehaltenen Vermögenswerte enthalten

Datum: Mittwoch, 18. November 2020

Fernbesprechung über WebEx

Anwesend

Europäische Zentralbank (EZB)

Chief Compliance and Governance Officer, GD Sekretariat

Leiter des Referats Compliance und Governance, GD Sekretariat

Hauptbeauftragter für Compliance, Referat CGO, GD Sekretariat

Compliance-Beauftragter, Referat CGO, GD Sekretariat

Leiter Bond Markets & Abteilung Internationale Operationen, GD Marktoperationen

Team Lead Market Operations, Abteilung Anleihemärkte des Euro-Währungsgebiets, Abteilung Anleihemärkte & amp; Abteilung Internationale Operationen, GD Marktoperationen

Lead Legal Counsel, Abteilung Marktoperationsrecht, Abteilung Finanzrecht, GD Juristische Dienste

Europäischer Bürgerbeauftragter

Rosita Hickey, Leiterin der Untersuchungsabteilung

Fergal O’Regan, leitender Rechtssachverständiger

Herr Markus Spoerer, Untersuchungsbeauftragter

Frau Oana Marin, Untersuchungsbeauftragte

Zweck des Treffens

Die Sitzung fand im Rahmen einer Untersuchung einer Beschwerde statt, wonach die EZB der Öffentlichkeit keinen Zugang zu Dokumenten gestattete, aus denen der separate Anleihewert der im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme, CSPP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme, PEPP) gehaltenen Vermögenswerte hervorgeht. Die EZB argumentierte, dass eine Offenlegung den Schutz des öffentlichen Interesses in Bezug auf die Finanz-, Währungs- oder Wirtschaftspolitik der Union beeinträchtigen würde. Ziel der Sitzung war es zu verstehen, welche Dokumente die EZB hält, die dem Antrag des Beschwerdeführers entsprechen, und weitere Informationen über die Weigerung der EZB zu erhalten, der Öffentlichkeit Zugang zu diesen Dokumenten zu gewähren.

Einleitung und Verfahrensinformationen

Die Sitzung fand am 18. November 2020 von 10.00 bis 11.00 Uhr per Videokonferenz über Webex statt.

Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten dankte den Vertretern der EZB für ihre Teilnahme an der Sitzung und erläuterte den Rechtsrahmen für Sitzungen und Inspektionen der Bürgerbeauftragten.

Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten erklärte, dass ein Bericht über das Treffen erstellt werde und dass die EZB die Möglichkeit habe, den Bericht zu überprüfen, bevor er dem Beschwerdeführer zur Stellungnahme übermittelt werde. Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten teilte den Vertretern der EZB mit, dass sie alle während der Sitzung offengelegten vertraulichen Informationen melden sollten und dass diese Informationen ohne vorherige Zustimmung der EZB nicht an den Beschwerdeführer weitergegeben würden.

Austausch von Informationen

1. Hintergrund der Beschwerde

Die Vertreter der EZB erklärten, dass sie vom Beschwerdeführer mehrere Anträge auf Zugang zu Dokumenten erhalten hätten. In diesen Anträgen forderte der Beschwerdeführer spezifische Informationen über Vermögenswerte der EZB und Zugang zu Dokumenten, die die spezifischen ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Governance), nachhaltige oder klimabezogene Kriterien für die Anlage der EZB-Eigenmittel und/oder die detaillierte SRI-Strategie und Grundsätze der EZB für ihre Eigenmittel enthalten.

In Bezug auf den vorliegenden Fall erklärten die Vertreter der EZB, dass das EZB-Direktorium dem Beschwerdeführer eine umfassende bestätigende Antwort übermittelt habe, in der erläutert werde, warum die EZB der Öffentlichkeit keinen Zugang zu den angeforderten Dokumenten gewähren könne, und in der weitere Informationen zu dem Thema enthalten seien, an dem der Beschwerdeführer interessiert sei.

2. Informationen zu Ankaufsprogrammen

Die Vertreter der EZB gaben allgemeine Informationen über ihre Ankaufprogramme wie das CSPP und das PEPP. Die Vertreter der EZB erklärten, dass die Umsetzung dieser Programme durch Marktneutralität untermauert wird und dass die Käufe im Rahmen dieser Programme den Marktwert aller notenbankfähigen Anleihen widerspiegeln sollen, um Preisverzerrungen auf dem Markt so weit wie möglich zu vermeiden.

Die EZB veröffentlicht auf ihrer Website bestimmte Informationen über die Vermögenswerte, die sie im Rahmen dieser Programme hält, darunter:

1) Der Buchwert der im Rahmen des PEPP auf wöchentlicher Basis gehaltenen Wertpapiere (auf aggregierter Ebene über alle im Rahmen des PEPP erworbenen Anlagekategorien hinweg) sowie eine Liste der im Rahmen des CSPP/PEPP gehaltenen Unternehmensanleihen, ebenfalls auf wöchentlicher Basis. Die Liste enthält Informationen über die nationale Zentralbank, die das Wertpapier hält, die ISIN, den Namen des Emittenten, das Fälligkeitsdatum und den Kuponsatz.

2) Die kumulierten Nettoankäufe im Rahmen des PEPP werden monatlich veröffentlicht, und die EZB hat auch damit begonnen, halbjährlich PEPP-Aufschlüsselungen nach Vermögenswertkategorie, Land und Markttyp zu veröffentlichen.

3) Die Informationen über die Bestände an CSPP-Unternehmensanleihen werden je nach Veröffentlichungsart wöchentlich, monatlich und halbjährlich veröffentlicht. Die aggregierten Bestände und eine Aufschlüsselung der Primär- und Sekundärmarktkäufe werden wöchentlich bzw. monatlich veröffentlicht, während halbjährlich eine Aufschlüsselung der Bestände nach Rating, Land und Sektor veröffentlicht wird. Diese Informationen werden im Rahmen des APP zur Verfügung gestellt, damit Beobachter einen Einblick in die Gesamtkäufe des Eurosystems erhalten.

4) Im Rahmen der Wertpapierleihefazilitäten des Eurosystems im Rahmen des PEPP und des APP veröffentlicht die EZB den aggregierten monatlichen durchschnittlichen Kreditsaldo der Wertpapiere des öffentlichen Sektors für das Eurosystem und die täglichen Kreditsalden sowie Aufschlüsselungen nach Art der Sicherheiten (Wertpapiere oder Barmittel). Die Daten werden jeden dritten Montag des Monats für den Vormonat veröffentlicht.

Die EZB ist der Auffassung, dass sie so viele Informationen wie möglich bereitstellt und gleichzeitig eine wirksame Durchführung der Programme ermöglicht. Die EZB stellt fest, dass andere große Zentralbanken, die ähnliche geldpolitische Portfolios wie die Bank of England halten, im Großen und Ganzen den gleichen Informationsstand bieten, ohne die Veröffentlichung von Beteiligungen pro Wertpapier/ISIN.

3. Mögliche Auswirkungen der Offenlegung der vom Beschwerdeführer angeforderten Informationen

Der Beschwerdeführer bat darum, die spezifische Höhe der Bestände an Anleihen und ihren Wert pro Anleihe einzusehen. Die Vertreter der EZB erklärten, dass diese Informationen nicht öffentlich seien und in einer internen vertraulichen EZB-Datenbank gespeichert seien. Die Vertreter der EZB zeigten dem Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten Struktur und Inhalt dieser Datenbank.

Die Vertreter der EZB erläuterten weiter, warum ihrer Ansicht nach kein Zugang der Öffentlichkeit zu den in dieser Datenbank enthaltenen Informationen gewährt werden sollte. Ihrer Erklärung zufolge könnten die Marktteilnehmer, wenn die Informationen veröffentlicht würden, EZB-Käufe antizipieren und ihr eigenes Verhalten anpassen, was zu Marktverzerrungen führen könnte. Die Vertreter der EZB erklärten, dass die Veröffentlichung sowohl aktueller als auch historischer Informationen in der Datenbank negative Auswirkungen haben könnte. Letztere könnten es den Marktteilnehmern ermöglichen, die künftige Einkaufsstrategie der EZB vorherzusagen, indem sie Kauf- oder Verkaufsmuster ermitteln. Daher konnten die vom Beschwerdeführer angeforderten Informationen auch nach Abschluss des jeweiligen Ankaufprogramms nicht freigegeben werden.

Die Vertreter der EZB waren sich einig, dass es möglich sein könnte, detailliertere Informationen über die möglichen Auswirkungen der Offenlegung auszutauschen, ohne vertrauliche Informationen als solche offenzulegen. In diesem Zusammenhang wird die EZB ein Dokument ausarbeiten, das nähere Angaben zum Mechanismus der Ankaufprogramme und zu den mit der Offenlegung der betreffenden Informationen verbundenen Risiken enthält. Die EZB wird dieses Dokument mit dem Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten teilen, und es könnte mit dem Beschwerdeführer geteilt werden.

4. Veröffentlichung von Informationen über von der EZB gehaltene grüne Vermögenswerte

Auf die Frage nach der Möglichkeit, weitere Informationen über die Höhe der von der EZB gehaltenen „grünen“ Anleihen zu veröffentlichen, antworteten die Vertreter der EZB, dass die Vertreter der EZB regelmäßig über diese Art von Informationen informieren, beispielsweise in Reden. Ein Beispiel ist „Niemals eine Krise verschwenden: COVID-19, climate change and monetary policy, Rede von Isabel Schnabel, Mitglied des Direktoriums der EZB, bei einem virtuellen Rundtischgespräch zum Thema „Sustainable Crisis Responses in Europe“, organisiert vom INSPIRE-Forschungsnetzwerk, 17. Juli 2020. Darüber hinaus verwiesen die Vertreter der EZB in der Sitzung auf die laufende Strategieüberprüfung der EZB, bei der die Frage des Klimawandels sowie die Rolle und Zuständigkeiten der Zentralbank erörtert werden.

5. Dem Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten zur Verfügung gestellte Dokumente

Die EZB hatte Herrn Spoerer und Frau Marin vom Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten am 16. November 2020 (und anschließend Frau Hickey) folgende Dokumente übermittelt:

  •  Erste Antwort der EZB an den Beschwerdeführer
  •  Antwort der EZB auf den Zweitantrag des Beschwerdeführers
  •  Umfassende E-Mail an die Zweitantwort mit zusätzlichen Informationen

Abschluss der Akteneinsicht / Sitzung

Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten dankte den Vertretern der EZB für ihre Zeit und die Erläuterungen sowie die vor der Sitzung vorgelegten Dokumente. Die EZB teilt dem Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten mit, wann und in welcher Form das unter Nummer 3 genannte Dokument erstellt wird.

Brüssel, den 18. November 2020

Rosita Hickey von Markus Spoerer

Direktor des Untersuchungsbeauftragten

 

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