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Schreiben an die Europäische Kommission in der Sache 334/2017/EA zu den angeblich unzureichenden Maßnahmen der Kommission in Bezug auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch ihren ehemaligen Präsidenten (zusammengeführt mit der Sache 194/2017/EA)
Schriftverkehr - Datum Montag | 20 März 2017
Fall 334/2017/EA - Geöffnet am Montag | 20 März 2017 - Empfehlung vom Dienstag | 06 März 2018 - Entscheidung vom Freitag | 20 Juli 2018 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt ) - Land Vereinigtes Königreich
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Jean-Claude Juncker
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Straßburg, 20.3.2017
Beschwerden 334/2017/EA und 194/2017/EA
Sehr geehrter Herr Präsident,
Am 28. Februar 2017 erhielt ich eine Beschwerde von zwei Beschwerdeführern, 334/2017/EA. Die Beschwerde betrifft das Versäumnis der Europäischen Kommission, gegen die angebliche Unvereinbarkeit der Beschäftigung des ehemaligen Kommissionspräsidenten Barroso bei einer internationalen Investmentbank mit Artikel 245 AEUV vorzugehen. Die Beschwerdeführer übermittelten der Kommission am 31. Dezember 2016 ein entsprechendes Schreiben.
Die Beschwerdeführer bringen in ihrer Beschwerde drei Punkte vor:
1. Die Kommission habe ihren Schriftwechsel vom 31. Dezember 2016 noch nicht beantwortet.
2. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass der Ad-hoc-Ethikausschuss (AHEC) bei der Ausarbeitung seiner Stellungnahme vom 26. Oktober 2016 zur neuen Tätigkeit des ehemaligen Kommissionspräsidenten keine Beweise vorgelegt und das Gesetz nicht richtig ausgelegt habe und daher zu einer falschen Schlussfolgerung gelangt sei.
3. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass die Kommission aufgrund der Stellungnahme der AHEC auf die eine oder andere Weise hätte tätig werden müssen. Die Beschwerdeführer sind der Auffassung, dass die Kommission eine förmliche Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen muss und dass ihre diesbezüglichen Maßnahmen bisher unzureichend waren.
Diese Beschwerde wirft ähnliche Bedenken auf wie die Beschwerde einer Gruppe bestehender und ehemaliger EU-Beschäftigter in der Sache 194/2017/EA, in der ich am 24. Februar 2017 eine Untersuchung einleitete. Ich habe daher beschlossen, die vorliegende Beschwerde in die laufende Untersuchung einzubeziehen und die Argumente der Beschwerdeführer in diese Beschwerde aufzunehmen. Insbesondere habe ich beschlossen, die zweite von den Beschwerdeführern aufgeworfene Frage in Bezug auf die Stellungnahme der AHEC der laufenden Untersuchung hinzuzufügen.
Ich habe die Beschwerdeführer entsprechend informiert.
In Bezug auf die erste von den Beschwerdeführern aufgeworfene Frage wäre ich Ihnen dankbar, wenn die Kommission bis spätestens 14. April 2017 auf den Schriftwechsel der Beschwerdeführer vom 31. Dezember 2016 antworten würde. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie eine Kopie Ihrer Antwort an die Beschwerdeführer erhalten würden.
Daher kann die Frist für Ihre Antwort auf den Schriftwechsel der Beschwerdeführer in der Sache 194/2017/EA auch auf den 14. April 2017 verschoben werden.
In der Anlage zu dieser E-Mail finden Sie eine Kopie der Beschwerde.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäischer Bürgerbeauftragter
Beilage: Beschwerde 334/2017/EA