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Entscheidung darüber, wie das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) mit einer Beschwerde in Bezug auf technische Fragen bei Prüfungen im Rahmen eines Auswahlverfahrens für EU-Bedienstete umgegangen ist (EPSO/AD/402/23) (Rechtssache 424/2025/MAG)

Sehr geehrter Herr X,

Sie haben beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) zum oben genannten Thema eingereicht.

In Ihrer Beschwerde beanstanden Sie die Entscheidung des EPSO, Ihre Beschwerde in Bezug auf technische Probleme, die bei Prüfungen im Rahmen des Auswahlverfahrens EPSO/AD/402/23 aufgetreten sind, zurückzuweisen. In seiner Entscheidung wies das EPSO darauf hin, dass Sie die obligatorische „Prüfung der technischen Voraussetzungen“ nicht durchgeführt hätten und dass es Ihre Beschwerde daher nicht prüfen könne. Sie sind der Ansicht, dass EPSO Ihre Beschwerde aus diesen Gründen zu Unrecht zurückgewiesen hat. Sie machen geltend, dass Sie im Rahmen eines früheren Auswahlverfahrens zuvor Tests ohne solche technischen Probleme durchgeführt hätten. Darüber hinaus geben Sie an, dass andere Bewerber, die die technische Prüfung durchgeführt hatten, auch eines der technischen Probleme gemeldet haben, auf die Sie gestoßen sind. Dies bedeutet Ihrer Ansicht nach, dass das betreffende Problem bei der technischen Prüfung nicht aufgedeckt worden wäre.

Nach sorgfältiger Prüfung aller uns übermittelten Informationen haben wir beschlossen, den Fall mit folgender Schlussfolgerung abzuschließen:

Es gab keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit des EPSO.

Dies liegt daran, dass EPSO die einschlägigen Vorschriften in angemessener Weise angewandt hat.

In Abschnitt 2.4. der Anweisungen für die Fernprüfung ist festgelegt, dass die Durchführung der Prüfung der technischen Voraussetzungen ein obligatorischer Schritt ist und dass Bewerber, die dies nicht tun, „für technische Probleme, die während der Prüfungen aufgetreten sind, zur Verantwortung gezogen werden“. In den Anweisungen heißt es auch, dass Bewerber, die am Tag der Prüfung technische Probleme hatten und die vorherige technische Prüfung nicht durchgeführt haben, möglicherweise nicht die Möglichkeit haben, die Prüfung erneut durchzuführen. Die Weisungen bilden zusammen mit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens den rechtlichen Rahmen für das Auswahlverfahren.  

Wir weisen darauf hin, dass Sie die Anweisungen zusammen mit dem Einladungsschreiben rechtzeitig erhalten haben. Auch wenn Ihre Unzufriedenheit verständlich ist, liegt es auf der Hand, dass EPSO seine Entscheidung in angemessener Weise auf der Grundlage der geltenden Vorschriften getroffen hat.

Darüber hinaus entbindet der Umstand, dass ein Bewerber möglicherweise bereits Prüfungen in einem früheren EPSO-Auswahlverfahren abgelegt hat, ohne mit technischen Problemen konfrontiert zu sein, den Bewerber nicht davon, die Prüfung der technischen Voraussetzungen in einem späteren Auswahlverfahren durchzuführen. Selbst wenn bei der Prüfung nicht alle von Ihnen beschriebenen technischen Probleme aufgedeckt worden wären, wäre es möglicherweise hilfreich gewesen, einige von ihnen zu identifizieren.

Ich verstehe, dass dies vielleicht nicht das Ergebnis ist, das Sie erwartet haben, aber ich hoffe, dass Sie diese Erklärungen hilfreich finden werden.

Mit freundlichen Grüßen, 

Tina Nilsson
Leiterin des Referats Fallbearbeitung

Straßburg, 10.4.2025

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