Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 1173/2003/(TN)IJH gegen die Europäische Kommission
Entscheidung
Fall 1173/2003/TNIJH - Geöffnet am Mittwoch | 09 Juli 2003 - Entscheidung vom Mittwoch | 10 Dezember 2003
Straßburg, den 10. Dezember 2003
Sehr geehrter Herr P.,
Am 26. Juni 2003 haben Sie im Namen der Universität Stockholm eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht. Die Beschwerde betraf das angebliche Versäumnis der Kommission, im Rahmen eines Forschungsprojekts mit der Auftragsnummer ERBBIO 4 CTT 960158 eine Abschlusszahlung zu leisten.
Am 9. Juli 2003 leitete ich die Beschwerde an den Präsidenten der Kommission weiter. Die Kommission hat ihre Stellungnahme am 27. Oktober 2003 übermittelt. Ich habe sie Ihnen mit einer Aufforderung zur Stellungnahme übermittelt. Am 26. November 2003 haben Sie sich telefonisch an meine Dienststellen gewandt und sich zu der Stellungnahme der Kommission geäußert.
Ich schreibe jetzt, um Sie über die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zu informieren.
DIE BESCHWERDE
Im Juni 2003 wurde im Namen der Universität Stockholm eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten eingereicht. Die Beschwerde betraf das angebliche Versäumnis der Kommission, im Rahmen eines Forschungsprojekts mit der Auftragsnummer ERBBIO 4 CTT 960158 eine Abschlusszahlung zu leisten.
Nach Ansicht des Beschwerdeführers sind die relevanten Fakten zusammenfassend wie folgt:
Die Universität Stockholm war einer der Teilnehmer an einem Forschungsprojekt, das vom italienischen Unternehmen CHIRON koordiniert und von der Kommission finanziert wurde. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde hatte CHIRON sechs Monate lang auf die Abschlusszahlung der Kommission im Rahmen des Projekts gewartet. Ein Teil der Restzahlung wurde der Universität Stockholm geschuldet. Der CHIRON geschuldete Gesamtbetrag belief sich auf 196 528 EUR, wovon 60.000 EUR für die Universität Stockholm bestimmt waren.
Im Juni 2002 versuchte der Beschwerdeführer herauszufinden, warum es keine Abschlusszahlung gegeben hatte. Im Dezember 2002 übermittelte die Universität Stockholm der Kommission zusätzliche Unterlagen, und die Kommission bestätigte anschließend, dass die Zahlung innerhalb weniger Wochen an CHIRON erfolgen sollte. Es wurde keine Zahlung geleistet, und der Beschwerdeführer setzte sich anschließend etwa zehnmal telefonisch mit der Kommission in Verbindung. Die Kommission teilte ihm mit, dass aufgrund der internen Umstrukturierung ein „operativer Prüfer“ fehle, weshalb die Zahlung nicht erfolgen könne. Im Mai 2003 wandte sich der Beschwerdeführer schriftlich an die Kommission, erhielt jedoch keine Antwort.
Der Beschwerdeführer macht geltend, die Kommission habe es versäumt, eine Abschlusszahlung im Rahmen des Forschungsprojekts mit der Auftragsnummer ERBBIO 4 CTT 960158 zu leisten.
Der Beschwerdeführer macht geltend, dass die Abschlusszahlung zusammen mit den Verzugszinsen an den Koordinator CHIRON in Italien zu leisten sei.
DIE ANFRAGE
Stellungnahme der KommissionIn ihrer Stellungnahme äußerte sich die Kommission wie folgt:
Der betreffende Auftrag wird von der Generaldirektion Forschung (GD RTD) der Kommission verwaltet. Die wissenschaftlichen Leistungen des Vertrags wurden am 29. Juli 2002 genehmigt, und das Dossier wurde anschließend der für den entsprechenden Haushalt zuständigen Direktion übermittelt. Am 31. Juli 2002 kontaktierte der Finanzinitiator dieser Direktion den Koordinator CHIRON und beantragte Berichtigungen in den Kostenaufstellungen. Die beantragten Berichtigungen kamen erst am 5. Dezember 2002 an, und die Zahlung wurde am 19. Dezember 2002 bearbeitet, aber bis dahin war der Haushalt für 2002 bereits abgeschlossen.
Nach der Eröffnung des Haushaltsplans 2003 leitete der Finanzinitiator die Zahlung am 28. Februar 2003 erneut ein. Aufgrund organisatorischer Probleme innerhalb der GD RTD konnten die erforderlichen Unterschriften, einschließlich der des Finanzprüfers und des Anweisungsbefugten, erst am 11. Juli 2003 eingeholt werden. Die Zahlung wurde dann am 21. Juli 2003 auf das Bankkonto von CHIRON überwiesen.
Die Kommission erkennt an, dass die Zahlung ab dem 5. Dezember 2002 fällig war und innerhalb von 60 Tagen hätte ausgeführt werden müssen, d. h. bis zum 5. Februar 2003. Sie wird daher die Zahlung von Zinsen für den Zeitraum vom 6. Februar 2003 bis zum 21. Juli 2003 einleiten, sobald sie eine direkte Forderung des Beschwerdeführers erhält, die für die Genehmigung der Zahlung erforderlich ist. Der Beschwerdeführer wurde diesbezüglich bereits kontaktiert.
Die Kommission entschuldigt sich für den Zahlungsverzug und versichert dem Bürgerbeauftragten, dass der Finanzkreislauf nun zufriedenstellend funktioniert.
Stellungnahme des BeschwerdeführersDer Beschwerdeführer bestätigte den Dienststellen des Bürgerbeauftragten telefonisch, dass die Universität Stockholm die Abschlusszahlung erhalten habe und dass die Zahlung von Zinsen auf dem Weg sei, wenn nicht bereits auf dem Bankkonto von CHIRON. Er war daher mit dem Ergebnis des Falles zufrieden und dankte dem Bürgerbeauftragten für seine Unterstützung.
DER BESCHLUSS
1 Versäumnis, eine Abschlusszahlung in einem Forschungsprojekt zu leisten1.1 Die Beschwerde betrifft das angebliche Versäumnis der Kommission, eine Abschlusszahlung an den Koordinator eines Forschungsprojekts mit der Auftragsnummer ERBBIO 4 CTT 960158 zu leisten, an dem die Universität Stockholm beteiligt ist. Der Beschwerdeführer, der sich im Namen der Universität Stockholm beschwert, beantragt daher, die Abschlusszahlung zusammen mit den Verzugszinsen an den Koordinator zu leisten.
1.2 Die Kommission erkannte an, dass die Zahlung ab dem 5. Dezember 2002 fällig war und innerhalb von 60 Tagen hätte geleistet werden müssen. Aufgrund organisatorischer Probleme innerhalb der GD RTD konnte die Zahlung jedoch erst am 21. Juli 2003 auf das Bankkonto von CHIRON überwiesen werden. Die Kommission entschuldigte sich für den Zahlungsverzug und versicherte dem Bürgerbeauftragten, dass der Finanzkreislauf nun zufriedenstellend funktioniert. Die Kommission verpflichtete sich, die Zahlung von Zinsen für den Zeitraum vom 6. Februar 2003 bis zum 21. Juli 2003 einzuleiten.
1.3 Der Beschwerdeführer bestätigt, dass die Universität Stockholm die Abschlusszahlung erhalten hat, dass die Zahlung von Zinsen im Gange ist und dass er daher zufrieden ist.
1.4 In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen ist der Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass die Kommission angemessene Schritte zur Beilegung der Beschwerde unternommen und damit den Beschwerdeführer zufriedengestellt hat.
2 SchlussfolgerungAus den Stellungnahmen der Kommission und den Bemerkungen des Beschwerdeführers geht hervor, dass die Kommission Schritte unternommen hat, um die Angelegenheit beizulegen, und damit den Beschwerdeführer zufriedengestellt hat. Der Bürgerbeauftragte schließt den Fall daher ab.
Der Präsident der Kommission wird ebenfalls über diesen Beschluss unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos DIAMANDOUROS