Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Beschluss über das Versäumnis der EU-Einrichtung, innerhalb der geltenden Frist eine endgültige Entscheidung über zwei Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu treffen
Entscheidung
Fall 1365/2023/OAM - Geöffnet am Dienstag | 01 August 2023 - Entscheidung vom Mittwoch | 18 September 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Vereinigte Staaten
Beschwerde eingereicht
20/07/2023Analyse der Beschwerde
21/07/2023Laufende Untersuchung
01/08/2023Ergebnis der Untersuchung
18/09/2024
In dem Fall ging es um das Versäumnis der EU-Einrichtung, dem Beschwerdeführer zu antworten. Da die EU-Einrichtung geantwortet hat, wurde der Fall als erledigt abgeschlossen. Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten betraf in keiner Weise den Inhalt der vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Frage.