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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 713/98/(IJH)/GG gegen die Europäische Kommission
Entscheidung
Fall 713/98/(IJH)GG - Geöffnet am Donnerstag | 30 Juli 1998 - Entscheidung vom Dienstag | 11 Dezember 2001
Sehr geehrter Herr R.,
Am 8. Juli 1998 reichten Sie eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission ein, in der es um die Weigerung der Kommission ging, Ihnen bestimmte Informationen im Zusammenhang mit der Beschwerde P/93/4490/UK zu übermitteln, die Sie bei der Kommission eingereicht hatten.
Am 23. November 2000 legte ich dem Europäischen Parlament im Anschluss an eine eingehende Untersuchung Ihrer Beschwerde gemäß Artikel 3 Absatz 7 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten einen Sonderbericht vor. Eine Kopie dieses Sonderberichts wurde der Kommission übermittelt. In diesem Sonderbericht empfahl ich der Kommission, Ihnen die Namen der Delegierten der Confédération des brasseurs du marché commun mitzuteilen, die an einer von der Kommission am 11. Oktober 1996 veranstalteten Sitzung teilgenommen hatten, sowie die Namen der Unternehmen und Personen der 14 Kategorien, die in Ihrem ursprünglichen Antrag auf Zugang zu Dokumenten genannt wurden, die bei der Kommission unter Aktenzeichen P/93/4490/UK eingereicht hatten.
Am 27. November 2001 nahm der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments einen Bericht (A5-0423/2001) an, in dem er meinen Sonderbericht billigte und einen entsprechenden Entschließungsentwurf vorlegte. Der Bericht wurde von Jean Lambert, MdEP, verfasst.
Am 11. Dezember 2001 stimmte das Europäische Parlament der Entschließung zum Sonderbericht des Bürgerbeauftragten zu. In seiner Entschließung vertrat das Europäische Parlament die Auffassung, dass die Kommission Ihnen die von Ihnen angeforderten Informationen zur Verfügung stellen sollte. Das EP empfahl auch einige weitere Maßnahmen, z. B. die Ausarbeitung von Muster-Verhaltenskodizes zur Festlegung von Standards, um den Missbrauch des Datenschutzes für andere Zwecke zu verhindern.
Da das Europäische Parlament nun die Prüfung meines Sonderberichts abgeschlossen und seine Schlussfolgerungen gebilligt hat, werde ich das Dossier abschließen.
Sie können sich nun an die Kommission wenden und sie auffordern, ihren Standpunkt im Lichte der vom Europäischen Parlament geäußerten Ansichten zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen,
Jacob SÖDERMAN