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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 713/98/(IJH)/GG gegen die Europäische Kommission
Entscheidung
Fall 713/98/(IJH)GG - Geöffnet am Donnerstag | 30 Juli 1998 - Entscheidung vom Dienstag | 11 Dezember 2001
Sehr geehrter Herr R.,
Am 8. Juli 1998 reichten Sie eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission ein, in der es um die Weigerung der Kommission ging, Ihnen bestimmte Informationen im Zusammenhang mit der von Ihnen bei der Kommission eingereichten Beschwerde P/93/4490/UK zu übermitteln.
Nach eingehender Prüfung Ihrer Beschwerde habe ich dem Europäischen Parlament am 23. November 2000 gemäß Artikel 3 Absatz 7 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten einen Sonderbericht vorgelegt. Eine Kopie dieses Sonderberichts wurde der Kommission übermittelt. In diesem Sonderbericht habe ich der Kommission empfohlen, Ihnen die Namen der Delegierten der Confédération des brasseurs du marché commun mitzuteilen, die an einer von der Kommission am 11. Oktober 1996 organisierten Sitzung teilgenommen hatten, sowie die Namen der Unternehmen und Personen in den 14 in Ihrem ursprünglichen Antrag auf Zugang zu Dokumenten genannten Kategorien, die bei der Kommission unter dem Aktenzeichen P/93/4490/UK Schriftsätze eingereicht hatten.
Am 27. November 2001 nahm der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments einen Bericht (A5-0423/2001) an, in dem er meinen Sonderbericht billigte und einen entsprechenden Entschließungsentwurf vorlegte. Der Bericht wurde von Jean Lambert, MdEP, verfasst.
Am 11. Dezember 2001 stimmte das Europäische Parlament der Entschließung zum Sonderbericht des Bürgerbeauftragten zu. In seiner Entschließung vertrat das Europäische Parlament die Auffassung, dass die Kommission Ihnen die von Ihnen angeforderten Informationen übermitteln sollte. Das EP empfahl auch einige weitere Maßnahmen, z. B. die Ausarbeitung von Muster-Verhaltensregeln zur Festlegung von Standards, um den Missbrauch des Datenschutzes für andere Zwecke zu verhindern.
Da das Europäische Parlament nun seine Prüfung meines Sonderberichts abgeschlossen und seine Schlussfolgerungen gebilligt hat, werde ich das Dossier abschließen.
Sie können sich nun an die Kommission wenden und sie auffordern, ihren Standpunkt im Lichte der vom Europäischen Parlament geäußerten Ansichten zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen,
Jacob SÖDERMAN