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Weigerung des Rates der EU, der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Entwurf des Gesetzes über digitale Märkte zu gewähren

Der Beschwerdeführer, ein Team von Journalisten aus mehreren europäischen Ländern, ersuchte den Rat der EU um Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, in denen die Standpunkte der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Entwurf des EU-Gesetzes über digitale Märkte dargelegt sind. Der Rat stellte fest, dass 28 Dokumente unter den Antrag fallen, gewährte jedoch nur Zugang zu Teilen davon. Dabei berief sie sich auf eine Ausnahme nach den EU-Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten und argumentierte, dass eine vollständige Offenlegung einen laufenden Entscheidungsprozess untergraben könnte.

Die Prüfung des Bürgerbeauftragten ergab, dass der Rat auf Ersuchen des Beschwerdeführers keine Standpunkte der Mitgliedstaaten zu dem Legislativvorschlag offenlegte, sondern nur Zugang zum Text des Legislativvorschlags der Kommission gewährte. Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass der Rat nicht nachgewiesen hatte, dass die Offenlegung der betreffenden Teile der Dokumente seinen Entscheidungsprozess ernsthaft beeinträchtigen würde.

Vor diesem Hintergrund vertrat die Bürgerbeauftragte die Auffassung, dass die Weigerung des Rates, der Öffentlichkeit Zugang zu den Positionen der Mitgliedstaaten zu gewähren, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstelle. Sie empfahl dem Rat, der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu den streitigen Dokumenten zu gewähren.

In seiner Antwort gewährte der Rat der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu den angeforderten Dokumenten. Die Bürgerbeauftragte begrüßte die positive Antwort des Rates, bedauerte jedoch die Zeit, die benötigt wurde, was bedeutete, dass die Dokumente nicht mehr für den beabsichtigten Zweck verwendet werden, die Bürger über ein laufendes Gesetzgebungsverfahren zu informieren. Die Bürgerbeauftragte bestätigte ihre Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit und forderte den Rat nachdrücklich auf, in Zukunft Legislativdokumente zu einem Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, der es der Öffentlichkeit ermöglicht, sich wirksam an der Diskussion zu beteiligen.

 

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