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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Beschwerde 254/2002/VK gegen die Europäische Kommission
Sprendimas
Byla 254/2002/MM/VK - Atidaryta Trečiadienis | 20 kovo 2002 - Sprendimas Trečiadienis | 09 spalio 2002
Sehr geehrte Frau Z.,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 2. Februar 2002, in welchem Sie sich über das noch ausstehende Zertifikat für Ihren Dienst im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes für Jugendliche, den Sie von September 1999 bis Februar 2000 am Human Rights Center MEMORIAL in Moskau, Russland abgeleistet haben, beschweren.
Am 20. März 2002 ersuchte ich den Präsidenten der Europäischen Kommission um Stellungnahme zu diesem Fall. Mit Schreiben vom 8. Mai 2002 unterrichtete die Kommission mich darüber, dass Ihre Beschwerde gerechtfertigt sei, und dass aufgrund eines technischen Fehlers Ihnen keine Bestätigung über Ihre Teilnahme an der Aktion des Europäischen Freiwilligendienstes zugesandt worden sei. Die Kommission informierte mich ferner darüber, dass sie sich mit Schreiben vom 15. April 2002 dafür bei Ihnen entschuldigt habe und dass sie mit der Entsendeorganisation in Verbindung stehe, um diese Angelegenheit so schnell wie möglich zu regeln.
Am 27. September 2002 kontaktierten Sie meinen Dienst telefonisch. Sie erklärten, dass Sie das noch ausstehende Zertifikat über Ihre Tätigkeit erhalten hätten und dass für Sie die Angelegenheit damit erledigt sei.
Ich nehme hiermit zur Kenntnis, dass die Kommission sich entschuldigt und Schritte zur Beilegung der Angelegenheit unternommen hat und schließe die Beschwerde ab.