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Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten über das Versäumnis der Europäischen Kommission, Korrespondenz betreffend die Anwendung von Gerichtsgebühren in Deutschland im Zusammenhang mit dem Europäischen Zahlungsbefehl zu beantworten

Sehr geehrter Herr Burdack,

Sie haben sich mit einer Beschwerde gegen die Europäische Kommission an die Europäische Bürgerbeauftragte gewandt. Ihre Beschwerde betraf das Versäumnis der Kommission, Korrespondenz betreffend die Anwendung von Gerichtsgebühren in Deutschland im Zusammenhang mit dem Europäischen Zahlungsbefehl zu beantworten.

Wir haben die Kommission über Ihre Beschwerde informiert und gebeten, Ihnen zu antworten. Die Kommission hat uns nunmehr darüber informiert, dass sie dem zwischenzeitlich nachgekommen ist.

In der Zwischenzeit haben Sie uns eine ausführliche Stellungnahme zugesandt, in der Sie die Antwort der Kommission in Frage stellen. Daher haben wir die Antwort der Kommission sorgfältig geprüft und halten sie für angemessen.

Der Fall wird daher mit dem Ergebnis geschlossen, dass die Beschwerde beigelegt wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

Marta HirschZiembińska
Leiterin des Referats IKT und Untersuchungen Referat 1

Straßburg, den 29/07/2020