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Anmerkungen zum Zugang zu Dokumenten und zu Transparenzfragen

Einleitende Bemerkungen der Bürgerbeauftragten Anjinho bei einer von der Internationalen Pressevereinigung organisierten Veranstaltung

Vielen Dank für die Einladung zu diesem Gespräch. Ich weiß es zu schätzen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Arbeit meines Büros in einer meiner Meinung nach sehr arbeitsreichen Zeit zu besprechen. 

Ich beginne mit einer kurzen Einführung, bevor ich Ihre Fragen stelle.

Wie Sie wissen, überwacht der Europäische Bürgerbeauftragte eine gute Verwaltung in allen Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Europäischen Union. Ich habe diese Rolle vor etwas mehr als einem Jahr mit hohen Erwartungen übernommen - sowohl für das Amt als auch für die EU-Verwaltung.

Ich glaube - wie Sie es sicher tun -, dass die öffentliche Verwaltung offen, transparent und rechenschaftspflichtig sein muss. 

Wie viele von Ihnen berichtet haben, standen die EU-Organe im vergangenen Jahr unter starkem Druck, auf eine sich rasch verändernde Welt zu reagieren. Ein Druck, der nicht nur institutionell ist. In ganz Europa sind auch Bürger, Unternehmen und Organisationen mit der gleichen Unsicherheit konfrontiert und versuchen, sich in einem Gebiet zurechtzufinden, das sich oft wie unbekannte Gewässer anfühlt.

In vielerlei Hinsicht erleben wir eine Form der doppelten Angst: innerhalb der Institutionen Angst vor Resilienz und Umsetzung; und in der gesamten Gesellschaft Angst vor Sichtbarkeit, Stimme und Inklusion.

Gerade in Momenten wie diesen kommt es auf die Qualität der öffentlichen Verwaltung an. Wenn Institutionen unter Druck stehen, kann die Versuchung bestehen, sich schneller zu bewegen und weniger zu kommunizieren. Und wenn sich die Bürger unsicher oder ausgeschlossen fühlen, wird die Forderung nach Transparenz und Rechenschaftspflicht nur noch stärker.

Hier kommt der Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten besondere Bedeutung zu: Gewährleistung, dass die EU-Verwaltung auch in schwierigen Zeiten offen und fair bleibt und gegenüber den Menschen, denen sie dient, aufgeschlossen bleibt.

In diesem Sinne agieren wir als echte Brückenbauer zwischen Institutionen und Bürgern.

Mein Büro befasst sich mit einer Vielzahl von Beschwerden – von Integritätsfragen und Einfluss auf Entscheidungen bis hin zu Grundrechten, Verfahrensgerechtigkeit und der Verwaltung von EU-Finanzhilfen.

Wie in den Vorjahren machen Bedenken hinsichtlich Transparenz und Rechenschaftspflicht nach wie vor den größten Teil unserer Arbeit aus (38% im Jahr 2025).

Beschwerdeführer sind einzelne Bürger, Organisationen der Zivilgesellschaft, Unternehmen, Wissenschaftler und regelmäßig Sie in Ihrer Eigenschaft als Journalisten.

Es ist wichtig klarzustellen, dass wir in unseren Untersuchungen Fragen aus dem Blickwinkel der Legalität betrachten, aber wir können auch darüber hinausgehen und Fragen der Unparteilichkeit, Fairness, Reaktionsfähigkeit oder Empathie behandeln – wesentliche Elemente für die Aufrechterhaltung des Vertrauens in das europäische Projekt als Ganzes.

Was diese Aufsicht einzigartig macht, ist unser Fokus auf gute Verwaltung in der Praxis.

Im Dialog mit der Verwaltung ermitteln wir praktische Lösungen und fördern konstruktive Veränderungen – oft ohne formelle rechtliche Schritte. Dieser Ansatz kann Probleme schneller und wirksamer lösen und gleichzeitig das Vertrauen zwischen Bürgern und Institutionen stärken.

Unsere Stärke liegt in unserer Unabhängigkeit, in der Qualität unserer Argumentation und in unserer Fähigkeit, Vorschläge zu machen, die über den Einzelfall hinausgehen.

Einige unserer Untersuchungen führen zu einer sofortigen positiven Änderung – Zugang zu einem Dokument gewährt oder ein Fehler im Zusammenhang mit einer Finanzhilfe berichtigt –; andere führen zu weiteren Veränderungen. So haben sich beispielsweise Verbesserungen bei der Anwendung der Drehtürregeln durch die Institute über mehrere Untersuchungen hinweg schrittweise entwickelt.

Die Arbeit eines Bürgerbeauftragten ist nie beendet. Die Standards für eine gute Verwaltung müssen ständig weiterentwickelt werden, um neuen Realitäten und steigenden Erwartungen Rechnung zu tragen.

Lassen Sie mich einige Themen hervorheben, die im vergangenen Jahr für meine Arbeit von zentraler Bedeutung waren.

Erstens: Zugang zu EU-Dokumenten – viele von Ihnen verlassen sich bei ihrer täglichen Arbeit auf dieses Recht und prüfen Entscheidungen in einer Vielzahl von Politikbereichen.

Mir ist sehr bewusst, wie wichtig es ist, rechtzeitig Informationen zu erhalten, und dass der in der Verordnung (EG) Nr. 1049 vorgesehene Zeitrahmen oft nicht so funktioniert, wie er sollte. So standen beispielsweise im vergangenen Jahr 70 % meines Zugangs zu Dokumentenanfragen, die die Kommission betrafen, im Zusammenhang mit Verzögerungen.

Während mein Team und ich einen konstruktiven Austausch mit der Kommission in dieser Angelegenheit geführt haben, ist der Zugang zu Dokumenten nach wie vor ein anhaltendes Problem.

Ich bin mir sehr bewusst, dass die Bearbeitung dieser Anfragen für Institutionen ressourcenintensiv sein kann. Aber wir sollten nie vergessen, dass wir es mit einem Grundrecht zu tun haben.

Was wir jetzt brauchen, sind Lösungen für klar identifizierte Probleme: mehr Klarheit und einen strukturellen Ansatz. Vom Rechtsrahmen selbst über die täglichen Praktiken der Institutionen bis hin zu den Governance-Modellen, die bestimmen, wie Entscheidungen aufgezeichnet und geteilt werden.

Dieses Recht zu erhalten, käme allen zugute. Es würde den Bürgerinnen und Bürgern helfen, ihre Rechte wirksamer auszuüben, und es würde den Institutionen helfen, über das hinauszugehen, was sich manchmal wie ein Spiel des Versteckens und Suchens anfühlt.

Zweite Frage - dringende Entscheidungsfindung.

Gute öffentliche Verwaltung bedeutet, auf unvorhergesehene oder dringende Situationen reagieren zu können und gleichzeitig rechenschaftspflichtig und konsequent in der Entscheidungsfindung zu bleiben.

Meine jüngste Untersuchung zum sogenannten „Omnibus I“ ergab, dass dieses Gleichgewicht nicht erreicht wurde. Ich habe darum gebeten, dass die Kommission in Zukunft die „Dringlichkeit“ definiert und interne Beschlüsse aufzeichnet, um von ihren eigenen Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung abzuweichen.

Obwohl sie konstruktiv auf meine Feststellungen geantwortet hat, wird der Schlüssel darin bestehen, ob künftige Legislativvorschläge der Kommission ausreichend inklusiv, evidenzbasiert und transparent sind - dies sind absolute Anforderungen, unabhängig davon, ob Rechtsvorschriften als dringend erachtet werden oder nicht, und ich werde dieses Thema weiterhin überwachen.

Drittens - KI in der öffentlichen Verwaltung.

Ich habe drei laufende Untersuchungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz - ein Zeichen für den zunehmenden Einsatz von KI und die damit verbundenen Fragen zu Aufsicht und Rechenschaftspflicht.

Eine Untersuchung betrifft die Frage, ob es wirksame Schutzvorkehrungen gibt, wenn externe Sachverständige KI zur Bewertung von Vorschlägen für eine EU-Finanzierung einsetzen. Ein weiterer Punkt betrifft die möglichen Unstimmigkeiten zwischen der KI-Verordnung und den Leitlinien für ihre Umsetzung für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Ein Drittel betrifft die Entwicklung von EU-Standards für künstliche Intelligenz.

Solche Untersuchungen – und ich erwarte in Zukunft mehr – helfen uns, den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung zu steuern. Sie tragen dazu bei, potenzielle Risiken und Bereiche zu ermitteln, die einer Klärung bedürfen, und können dazu führen, dass Strukturen und Verfahren angepasst werden müssen, um die Standards für Rechenschaftspflicht, Transparenz und Integrität in der öffentlichen Verwaltung besser einzuhalten.

Abschließend möchte ich die Macht einer guten Kommunikation hervorheben.

Eine klare, zeitnahe und transparente Kommunikation ist für den Aufbau von Vertrauen unerlässlich und kann häufig eine Eskalation von Problemen verhindern.

In meiner Arbeit stößt ich jedoch immer noch auf Fälle, in denen unzureichende Kommunikation die Besorgnis vertieft hat. Eine kürzlich durchgeführte Untersuchung beinhaltet beispielsweise, dass NRO im Gesundheitswesen trotz wiederholter Aufforderungen nicht rechtzeitig über geplante Haushaltskürzungen informiert werden.

Wie Jürgen Habermas uns in Erinnerung gerufen hat, lebt Demokratie nicht nur in Institutionen, sondern in der Kommunikation. Es hängt davon ab, was er als kommunikatives Handeln bezeichnete: Dialog auf der Grundlage der Vernunft, bei dem es nicht darum geht, sich durchzusetzen, sondern um gegenseitiges Verständnis.

Dies erfordert eine starke und offene Öffentlichkeit, in der Ideen frei ausgetauscht, Autorität in Frage gestellt und die Bürgerinnen und Bürger informierte Ansichten bilden können. In dieser Hinsicht spielt der Journalismus eine wesentliche Rolle. Sie sind nicht nur Beobachter; Sie ermöglichen und unterstützen die Gespräche, von denen das demokratische Leben abhängt.

Als Europäische Bürgerbeauftragte bin ich mir der Herausforderungen bewusst, mit denen Sie konfrontiert sind – viele davon spiegeln sich in den bei mir eingereichten Beschwerden wider. Sie sprechen direkt über die Qualität unseres öffentlichen Raums und über das Vertrauen, das die Bürger sowohl in die Institutionen als auch in diejenigen setzen, die sie überprüfen.

Lassen Sie mich daher klarstellen: Ich werde bei der Ausübung meines Mandats nicht zögern. Ich werde konsequent, unparteiisch und lösungsorientiert bleiben. Und ich werde weiterhin – ohne Kompromisse – die Grundsätze der Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität wahren.

Das sind keine abstrakten Ideale. Sie sind die Voraussetzungen für Vertrauen. Und Vertrauen ist die Grundlage sowohl einer guten Verwaltung als auch eines lebendigen demokratischen Diskurses.

Ich bin mir auch bewusst, dass die Ergebnisse nicht immer unmittelbar sind – und dass diese Arbeit oft ohne große Sichtbarkeit durchgeführt wird. Aber ich werde nicht zurücktreten. Sinnvolle Veränderung ist inkrementell, Schritt für Schritt aufgebaut – und jede Anstrengung zählt.

Ich habe zunächst gesagt, dass ich hohe Erwartungen sowohl an das Amt als auch an die EU-Verwaltung habe. Abschließend möchte ich sagen, dass wir im Jahr 2025 fast 500 Untersuchungen eingeleitet haben und mit ihnen die höchsten Standards bei den EU-Organen anstrebten.

In Zeiten der Unsicherheit erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht mehr: mehr Transparenz, mehr Rechenschaftspflicht und ein sinnvolleres Engagement. Mein Büro wird weiterhin darauf bestehen.

Aus meiner Sicht suchen die Bürgerinnen und Bürger selten Konflikte – sie wollen gehört werden. Mir ist klar, dass Vertrauen keine Ergebnisse erfordert, die immer den Erwartungen entsprechen. Entscheidend ist, dass Bedenken ernst genommen, ehrlich kommuniziert und zuverlässig angegangen werden.

Dies ist die Grundlage einer guten Verwaltung, die für die Aufrechterhaltung des Vertrauens in die Europäische Union von wesentlicher Bedeutung ist.

Vielen Dank.

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