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Beschluss darüber, wie die Europäische Zentralbank (EZB) mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit ihrer geschlechtsspezifischen Politik umgegangen ist (Rechtssache 1309/2025/MIG)

Dienstag | 12 Mai 2026

Der Fall betraf die Weigerung der Europäischen Zentralbank (EZB), der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten zu gewähren, die Beratung im Zusammenhang mit ihrer Geschlechterpolitik und damit zusammenhängenden Maßnahmen enthielten. Die EZB vertrat die Auffassung, dass eine Offenlegung den Schutz der Rechtsberatung und ihre interne Entscheidungsfindung beeinträchtigen würde. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung bestehe, nämlich am Verständnis der rechtlichen Argumentation, die der Geschlechterpolitik der EZB und den damit verbundenen Maßnahmen zugrunde liege.

Das Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten prüfte die streitigen Dokumente. Auf dieser Grundlage stellte der Bürgerbeauftragte fest, dass der Inhalt der Dokumente vernünftigerweise als Rechtsberatung angesehen werden könne und dass es für die EZB vernünftig gewesen sei, davon auszugehen, dass die Offenlegung der Dokumente den Schutz der Rechtsberatung beeinträchtigt hätte. Darüber hinaus hielt es der Bürgerbeauftragte für angemessen, dass die EZB davon ausging, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung bestehe.

Der Bürgerbeauftragte schloss daher die Untersuchung ab, in der kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde.

Beschluss in der Sache 1829/2019/EWM über das Versäumnis der Europäischen Kommission, Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit Treffen zwischen Kommissionsmitglied Jourová und Interessenträgern zu gewähren

Dienstag | 12 November 2019

Der Fall betraf einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit vier Treffen zwischen Kommissionsmitglied Jourová und mehreren externen Interessenträgern. Nachdem der Beschwerdeführer sechs Monate auf eine Antwort der Kommission gewartet hatte, wandte er sich an den Bürgerbeauftragten.

Die Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung ab, da die Kommission nach ihrem Eingreifen dem Beschwerdeführer antwortete und einen teilweisen Zugang zu den angeforderten Dokumenten gewährte.