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Wie die Europäische Kommission den Bürgern Informationen über die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte zur Verfügung gestellt hat
Eröffnete Fälle
Fall Q4/2023/JK - Geöffnet am Montag | 28 August 2023 - Entscheidung vom Donnerstag | 07 März 2024 - Land Spanien
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Referatsleiter Generalsekretariat Europäische Kommission |
Sehr geehrter Herr X,
Am 2. August 2023 erhielt der Europäische Bürgerbeauftragte eine Anfrage des spanischen Bürgerbeauftragten zu bestimmten Informationen, die die Europäische Kommission den Bürgern in Bezug auf die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) zur Verfügung gestellt hatte.
Der spanische Bürgerbeauftragte befasste sich mit einer Beschwerde eines spanischen Bürgers, der während eines Besuchs in Amsterdam medizinische Versorgung in einem niederländischen Krankenhaus benötigte. Der Bürger brachte seine EKVK ins Krankenhaus und musste nur die Kosten für Medikamente bezahlen. Bei seiner Rückkehr nach Spanien erhielt der spanische Staatsbürger vom niederländischen Krankenhaus eine Rechnung über 825,00 Euro, die er bezahlte. Nach dem Eingreifen des spanischen Bürgerbeauftragten wurde ihm dieser Betrag vom spanischen Sozialversicherungsinstitut (Instituto Nacional de la Seguridad Social) erstattet.
Die Anfrage des spanischen Bürgerbeauftragten bezieht sich auf die Richtigkeit der Informationen, die die Kommission auf ihrer Website zur Verfügung stellt, und insbesondere auf die Erläuterungen zur Verwendung der EKVK und die Art und Weise, in der die Gesundheitskosten unter Bezugnahme auf jeden Mitgliedstaat und jedes teilnehmende Land erstattet werden. Auf dieser Grundlage bitten wir die Kommission, die folgende Frage zu beantworten:
Könnte die Kommission die von ihr auf ihrer Website bereitgestellten Informationen über die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte überprüfen, um festzustellen, ob die Informationen korrekt sind, und um zu prüfen, ob weitere Klarstellungen erforderlich sind, um Unklarheiten in Bezug auf die Verwendung der Karte und die Art und Weise der Erstattung der Kosten zu beseitigen?
Ich würde es begrüßen, wenn die Kommission diese Anfrage und die oben genannten Fragen nach Möglichkeit bis zum 16.10.2023 beantworten könnte, damit ich die Informationen an den spanischen Bürgerbeauftragten weiterleiten kann.
Eine Kopie dieses Schreibens und der Antwort der Kommission wird auf der Website des Bürgerbeauftragten zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Rosita Hickey
Direktorin für Anfragen
Straßburg, 28.8.2023