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Zweiter Beitrag der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Überarbeitung der Politik und der Verfahren des Beschwerdeverfahrens der EIB-Gruppe – Anschreiben
Schreiben - Datum Montag | 09 Juli 2018
Marjut Santoni
Generalsekretär
Jan Willem van der Kaaij Generalinspektor
Cc: Sonja Derkum Abteilungsleiterin
– Beschwerdeverfahren
Straßburg, den 9.7.2018
Betrifft: Zweiter Beitrag der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Überarbeitung der Politik und der Verfahren des Beschwerdeverfahrens der EIB-Gruppe
Sehr geehrte Frau Santoni,
Sehr geehrter Herr van der Kaaij,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Mai 2018 an den Bürgerbeauftragten, in dem Sie eine Kopie des Entwurfs der überarbeiteten Strategie und der Verfahren für den Beschwerdemechanismus der EIB-Gruppe sowie der entsprechenden Anhänge beifügen und den Bürgerbeauftragten um Stellungnahme zu diesen beiden Texten ersuchen.
Unsere ausführlichen Anmerkungen finden Sie in der Anlage.
Wir hatten Gelegenheit, Vertreter der EIB und insbesondere des Beschwerdemechanismus der EIB (EIB-CM) zu treffen. Wie Sie wissen, haben sich unsere Bedenken auf eine Reihe von Problemen bezogen, die sich möglicherweise negativ auf die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der EIB-CM auswirken könnten, wenn sie nicht richtig angegangen werden. Dies könnte die zwischen der EIB und dem Europäischen Bürgerbeauftragten mit Unterstützung des Europäischen Parlaments unterzeichnete Vereinbarung in Frage stellen.
Es ist von größter Bedeutung, dass alle von der EIB erlassenen Vorschriften über die Struktur, die Funktionsweise und die Tätigkeiten der EIB-CM ihre Unabhängigkeit und ihre Glaubwürdigkeit in den Augen der europäischen Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Die EIB-CM sollte über die Mittel und Ressourcen verfügen, um ihren Auftrag effizient und rechtzeitig erfüllen zu können. Letztlich kann die EIB-CM nur dann effektiv arbeiten, wenn sie die Unterstützung der Führung der Bank und die unermüdliche Zusammenarbeit der operativen Dienste der Bank genießt.
Wir freuen uns daher, dass die EIB wesentliche Änderungen am Entwurf der überarbeiteten Politik und der überarbeiteten Verfahren vorgenommen hat, um einige der wichtigsten Bedenken auszuräumen, die der Europäische Bürgerbeauftragte und die Zivilgesellschaft bereits im Rahmen der öffentlichen Konsultation geäußert haben.
1. Zulässigkeit
Insbesondere begrüßen wir die Änderungen, die hinsichtlich des Zulässigkeitsverfahrens vorgenommen wurden. Der derzeitige Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen ist geeignet, das unabhängige und effiziente Funktionieren der EIB-CM zu gewährleisten, indem sichergestellt wird, dass nur der Leiter der EIB-CM entscheiden kann, ob eine Beschwerde zulässig ist. Frühere Vorschläge, wonach diese Bewertung unter Einbeziehung der Dienststellen selbst durchgeführt worden wäre, untergraben die Unabhängigkeit der EIB-CM erheblich.
2. Interne Konsultation
Eine der Lehren aus den beim Bürgerbeauftragten eingereichten Beschwerden ist, dass es aufgrund der Art und Weise, wie die internen Konsultationen innerhalb der EIB durchgeführt wurden, zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Beschwerden durch die EIB-CM kam. Um das unabhängige, effiziente und fristgerechte Funktionieren der EIB-CM zu gewährleisten, sollten die neuen Vorschriften daher klarstellen, dass im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen der EIB-CM und den operativen Dienststellen der EIB über die von der EIB-CM getroffenen Feststellungen und Schlussfolgerungen die Zahl der internen Konsultationen auf ein absolutes Minimum beschränkt wird. Solche Konsultationen müssen strengen Fristen unterliegen. Hier geht es vor allem darum, langwierige dienststellenübergreifende Konsultationen zu vermeiden, bis eine Einigung oder ein Konsens zwischen der EIB-CM und den Dienststellen erzielt ist.
Wir schlagen daher vor, dass in dem Entwurf der überarbeiteten Verfahren die Aufgaben sowohl des Generalinspektors als auch des Verwaltungsausschusses während des internen Konsultationsprozesses präzisiert und klare Zuständigkeiten und Fristen für alle beteiligten Akteure festgelegt werden. Ausführliche redaktionelle Anmerkungen sind in der Anlage zu diesem Schreiben enthalten.
Wir sind der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Politik und der Verfahren des Beschwerdeverfahrens der EIB-Gruppe die Fähigkeit der EIB-CM, Beschwerden unabhängig, effizient und zeitnah zu bearbeiten, weiter verbessern werden.
Wir hoffen, dass diese Bemerkungen und der konstruktive Dialog, den wir geführt haben, der EIB helfen werden, diese wichtige Arbeit voranzubringen.
Mit freundlichen Grüßen,
Graham Smith
Berater des Europäischen Bürgerbeauftragten
Beilage:
● Anhang mit Änderungsvorschlägen zum Entwurf der Strategie und der Verfahren