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Stellenausschreibung OMB/1/2021 – Direktor – Direktion Verwaltung im Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten (Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben a und b des Statuts)
Offene Stelle - Datum Montag | 01 Februar 2021
Allgemeine Informationen
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Titel der Stelle |
Direktor |
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Funktionsgruppe und Besoldungsgruppe |
AD 14 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben a und b des Statuts[1] |
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Arbeitsort |
Brüssel |
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Bewerbungsfrist |
25. Februar 2021 |
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Bevorzugtes Startdatum |
So schnell wie möglich |
Wer wir sind
Der Europäische Bürgerbeauftragtehat die Aufgabe, die Unionsbürgerschaft zu unterstützen. Wir tun dies, indem wir uns mit Beschwerden befassen und mit den Institutionen der EU zusammenarbeiten, um zu einer rechenschaftspflichtigeren, transparenteren, ethischeren und effektiveren Verwaltung beizutragen. Der Europäische Bürgerbeauftragte fördert eine gute Verwaltung und ist bestrebt, schlechte Verwaltungspraktiken zu ermitteln, um Abhilfe zu schaffen.
Die Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die von schlechter Kommunikation und schlechtem Service, mangelnder Transparenz bei der Entscheidungsfindung und der Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten bis hin zu Verletzungen der Grundrechte und Vertragsangelegenheiten reichen. Das Amt führt auch Untersuchungen aus eigener Initiative zu systemischen Fragen durch, die sich auf die Qualität der EU-Verwaltung auswirken. Die Leitprinzipien des Amtes sind Unabhängigkeit, Integrität, Fairness, Rechenschaftspflicht, Transparenz, Dialog und Dienstleistung.
Der Europäische Bürgerbeauftragte ist ein kleines, dynamisches Büro mit einem Stellenplan von etwa 75 Stellen und einem jährlichen Budget von etwa 12 Mio. EUR. Die Büros befinden sich in Brüssel und Straßburg. Es bietet einen dynamischen und respektvollen Arbeitsplatz mit einer guten Balance zwischen Privat- und Berufsleben und einer angenehmen Arbeitsatmosphäre. Die Organisationsstruktur des Amtes verbessert die Beteiligung, erleichtert die Entwicklung von Kompetenzen und unsere modernen Arbeitsinstrumente ermöglichen Effizienz und Flexibilität. Wir haben ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis für Manager und Administratoren erreicht und sind über die Ziele hinausgegangen.
Beschreibung des Posts
Der Direktor wird das reibungslose Funktionieren der neu eingerichteten Direktion Verwaltung überwachen, verwalten und sicherstellen, um die Kerntätigkeit des Bürgerbeauftragten im Bereich der Untersuchungen zu unterstützen. Die Direktion wird für Prozessmanagement, Personalwesen, Finanzen und Verwaltung, Beschaffung, IT, Dokumentenmanagement, Sicherheit und Geschäftskontinuität zuständig sein.
Der Direktor sorgt für die Qualität der von der Direktion erbrachten Dienstleistungen sowie für eine wirksame Kommunikation und Koordinierung innerhalb der Direktion und zwischen der Direktion und dem Rest der Organisation.
Von dem Direktor wird erwartet, dass er den Generalsekretär in Fragen im Zusammenhang mit der allgemeinen Arbeitsweise des Amtes berät; Entwicklung wirksamer Kommunikations- und Kooperationskanäle mit anderen Institutionen und externen Interessenträgern; den Bürgerbeauftragten extern und bei öffentlichen Veranstaltungen zu vertreten; auf Ersuchen des Bürgerbeauftragten spezifische Aufgaben wahrzunehmen.
Der Direktor erstattet dem Generalsekretär Bericht und arbeitet eng mit dem Untersuchungsdirektor und den anderen Führungskräften zusammen.
Da der Bürgerbeauftragte beabsichtigt, eine Strategie für die Mobilität seiner Führungskräfte umzusetzen, die über eine breite Erfahrung verfügen sollten, sollten die Bewerber bereit sein, während ihrer Laufbahn beim Bürgerbeauftragten in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu arbeiten.
Dieses Auswahlverfahren, das der Anstellungsbehörde eine möglichst große Auswahl bieten soll, wird gleichzeitig mit einem externen Einstellungsverfahren gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts durchgeführt.
Was wir suchen
Wir suchen einen hochmotivierten und erfahrenen Manager mit nachgewiesenem Verständnis für moderne Managementtechniken und ausgezeichnetem Verständnis für die von der Direktion abgedeckten Bereiche und Aktivitäten.
Dieser Job erfordert ein ausgezeichnetes Gefühl von Initiative und Verantwortung, starke Führung und menschliche Fähigkeiten, Innovationskraft, nachgewiesene Fähigkeit, Veränderungen zu bewältigen, sowie die Fähigkeit, Agilität, Flexibilität und Effizienz in der Gesamtfunktion des Büros zu gewährleisten.
Es wird erwartet, dass der Direktor strategisch denkt, potenzielle Probleme antizipiert und identifiziert und praktikable Lösungen vorschlägt, unter anderem um bewährte Verfahren anderer EU-Institutionen (und darüber hinaus) kreativ an die Größe und Arbeitskultur des Europäischen Bürgerbeauftragten anzupassen.
Ein gründliches Verständnis der guten Verwaltung und der institutionellen Fragen der EU, ausgezeichnete Kommunikations- und Koordinierungsfähigkeiten sowie ein sehr gutes Verständnis der Strategie des Bürgerbeauftragten sind von wesentlicher Bedeutung.
Ein starkes Engagement für die Aufrechterhaltung eines positiven Arbeitsumfelds und die Fähigkeit, Konflikte zu lösen, sind ebenfalls unerlässlich.
Ort der dienstlichen Verwendung
Der Arbeitsort wird Brüssel sein. Diese Stelle umfasst Dienstreisen zum Straßburger Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten und zu den anderen Arbeitsorten der EU-Organe; sie kann Missionen in andere Länder innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union umfassen.
Wer kann sich bewerben
Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Anforderungen erfüllen:
a) Allgemeine Bedingungen
Die Bewerber müssen Beamte eines Organs, einer Einrichtung, eines Amtes oder einer sonstigen Stelle der Europäischen Union in der Besoldungsgruppe „Administrator“ sein.
Bewerbungen werden angenommen von:
- Beamte des Europäischen Bürgerbeauftragten der Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14 oder Besoldungsgruppe 13 mit einem Dienstalter von mindestens zwei Jahren in dieser Besoldungsgruppe zum Stichtag für die Einreichung von Bewerbungen;
- Beamte anderer Organe der Europäischen Union der Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14.
b) Besondere Bedingungen
Qualifikationen und Berufserfahrung:
- über einen Hochschulabschluss verfügen;[2]
- über eine mindestens fünfzehnjährige Berufserfahrung nach Abschluss eines Hochschulstudiums verfügen, davon mindestens zehn in Funktionen, die für die vorstehende Stellenbeschreibung relevant sind;
- mindestens fünf Jahre lang wirksam Führungsaufgaben wahrgenommen haben.
Erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten
- Ein ausgezeichnetes Verständnis des Auftrags und der Strategie des Europäischen Bürgerbeauftragten sowie sehr gute Kenntnisse der Arbeitsweise der EU-Organe.
- Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter HR-Richtlinien, einschließlich Änderungsmanagement, Personalentwicklung und -bindung, Wohlbefinden und Schulungsmaßnahmen.
- Vertiefte Kenntnisse des EU-Beamtenstatuts und ein ausgezeichnetes Verständnis der Haushaltsordnung, der EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und des EU-Haushalts.
- Sehr gute Kenntnisse der Business Continuity Planung und Ausführung sowie der Sicherheitsanforderungen und -praktiken.
- Erfahrung im Prozessmanagement einschließlich Dokumentenmanagement und Archivierung; IT-Governance und IT-Instrumente; Wissensmanagement und institutionelle Instrumente der EU.
- Aus praktischen Gründen sind gründliche Englischkenntnisse und gute Französischkenntnisse erforderlich. Kenntnisse anderer Amtssprachen der Europäischen Union könnten von Vorteil sein.
Darüber hinaus muss der Stelleninhaber Folgendes besitzen:
- ausgezeichnete Führungs-, Management- und Personalfähigkeiten, einschließlich der Fähigkeit, einen starken Teamgeist zu fördern und gute Arbeitsbeziehungen zu internen und externen Gesprächspartnern aufrechtzuerhalten;
- starkes strategisches Denken und ausgezeichnete Problemlösungsfähigkeiten;
- ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten, einschließlich zwischenmenschlicher Kommunikationsfähigkeiten und der Fähigkeit, sich für eine Dienstleistungskultur gegenüber Bürgern und Institutionen einzusetzen;
- Fähigkeit, organisatorische Veränderungen zu bewältigen und Mitarbeiter durch Veränderungen zu unterstützen.
Auswahlverfahren
Bei der Auswahl des erfolgreichen Bewerbers wird die Anstellungsbehörde von einem Beratenden Auswahlausschuss unterstützt.
Der Beratende Auswahlausschuss bewertet und vergleicht zunächst die Qualifikationen, Erfahrungen und Motivationen aller Bewerber auf der Grundlage ihrer Bewerbungen. Auf der Grundlage dieser vergleichenden Bewertung wählt der Beratende Auswahlausschuss die am besten geeigneten Bewerber aus, die zum ersten Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollen.
Diese erste Auswahl basiert auf einer vergleichenden Bewertung der Anträge. Die Erfüllung der Voraussetzungen garantiert nicht die Einladung zum ersten Gespräch. Unter den befragten Bewerbern kann der Beratende Auswahlausschuss beschließen, Bewerber vorzuwählen, die an einem zweiten Gespräch mit dem Ausschuss teilnehmen können.
Auf der Grundlage der Gesamtergebnisse nehmen die bestplatzierten Bewerber an einem abschließenden Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten teil.
Sollten zum Zeitpunkt der Vorstellungsgespräche weiterhin Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus bestehen, könnten die Bewerber per Videokonferenz befragt werden.
Alle Bewerber werden über das Ergebnis jedes Schritts des Auswahlverfahrens informiert.
Rechtsgrundlage
Diese Stelle wird gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben a und b des Statuts der Beamten der Europäischen Union (Senior-Management-Stelle) veröffentlicht.
Chancengleichheit
Der Europäische Bürgerbeauftragte ist ein Arbeitgeber für Chancengleichheit, der Bewerbungen qualifizierter Personen fördert und sich aktiv für Vielfalt am Arbeitsplatz einsetzt.
Unabhängigkeit und Interessenerklärung
Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen die Bewerber erklären, dass sie unabhängig im öffentlichen Interesse handeln und keine Interessen haben, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Datenschutz
Personenbezogene Daten, die die Bewerber für die Zwecke dieses Auswahlverfahrens bereitstellen, werden gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG[3] verarbeitet.
Anträge
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Bewerbung bis zum 25. Februar 2021 um 12.00 Uhr (Ortszeit Brüssel) über das Online-Bewerbungssystem auf der Website des Bürgerbeauftragten (www.ombudsman.europa.eu/office/careers)einreichen.
Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: career@ombudsman.europa.eu (die E-Mail muss folgenden Titel enthalten: OMB/1/2021).
Vor der Einreichung ihrer Bewerbung sollten die Bewerber sorgfältig prüfen, ob sie alle Zulassungskriterien erfüllen, um einen automatischen Ausschluss vom Auswahlverfahren zu vermeiden.
Um gültig zu sein, müssen die Anträge Folgendes umfassen:
- ein Motivationsschreiben in englischer Sprache, das sich auf die Stellenausschreibung OMB/1/2021 bezieht und die Gründe für die Bewerbung des Bewerbers erläutert;
- eine Kopie ihres Lebenslaufs in englischer Sprache (vorzugsweise Europass-Lebenslauf: http://europass.cedefop.europa.eu/);
- ein amtliches Dokument, das ihren Beamtenstatus, ihre Funktion und ihre Besoldungsgruppe bescheinigt;
- Kopien von Belegen für ihr Studium,[4] Nachweise über Berufserfahrung und aktuelle Verantwortlichkeiten.[5]
Anfragen zu technischen Fragen sollten gerichtet werden an: webmaster@ombudsman.europa.eu
Straßburg, 01/02/2021
Emily O’Reilly
[1]Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15).
[2] Nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. c des Statuts der Beamten der Europäischen Union müssen die Bewerber mindestens über Folgendes verfügen:
i) ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium entspricht, das durch ein Diplom bescheinigt wird, wenn die Regelstudienzeit vier Jahre oder mehr beträgt, oder
ii) ein Bildungsniveau, das einem durch ein Diplom bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium und einer mindestens einjährigen angemessenen Berufserfahrung entspricht, wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt.
[3] ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.
[4] Siehe Fußnote 2.
[5] Aus den Unterlagen zur Bescheinigung der Berufserfahrung sollten das Anfangs- und Enddatum, die Berufsbezeichnung und die genaue Art der ausgeübten Aufgaben klar hervorgehen.