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Verlängerung der Frist für die Stellenausschreibung OMB/4/2015 - Juristische Beauftragte AD 5/AD 6
Dokument - Datum Montag | 08 Juni 2015
Die Frist für die Beantragung des oben genannten Verfahrens wird bis zum 14.6.2015 verlängert.
Anträge
Bewerbungen [1] müssen sich auf die Stellenausschreibung beziehen: OMB/04/2015 - Rechtsreferenten AD 5/AD 6, die per Post an die unten angegebene Adresse zu senden sind. Das Datum der Entsendung des Antrags ist spätestens der 14. Juni 2015.
Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten Referat
Personal, Verwaltung und Haushalt
Stellenausschreibung OMB/04/2015- Rechtsreferenten AD 5/AD 6
1, avenue du Président Robert Schuman
CS 30403
67001 Straßburg Cedex
Frankreich
Straßburg, den 8.6.2015
Emily O'Reilly
[1] Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Europäischen Bürgerbeauftragten unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. 2001, L 8, S. 1). Mit der Einreichung eines Antrags auf eine Stelle beim Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber im Sinne von Artikel 5 Buchstabe d der Verordnung mit der Verarbeitung der in dem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten und der beigefügten Belege einverstanden. Die betreffenden personenbezogenen Daten werden vom Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten ausschließlich zum Zwecke dieses Auswahlverfahrens erhoben. Die Bewerber haben ein Recht auf Zugang und Berichtigung ihrer eigenen personenbezogenen Daten, die beim Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten gespeichert sind.
Personenbezogene Daten über erfolglose Bewerber werden zwei Jahre nach Ablauf der Reserveliste vernichtet. Anträge, die für dieses Auswahlverfahren eingereicht werden, werden bei künftigen Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Personenbezogene Daten über die eingestellten Bewerber werden vom Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten gespeichert und können zu Verwaltungszwecken an andere Organe der Gemeinschaft übermittelt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber können sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten des Europäischen Bürgerbeauftragten wenden oder sich an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.