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Veröffentlichung von Informationen über einen leitenden Bediensteten, der den Dienst der EU gemäß Artikel 16 Absätze 2 und 3 des Statuts verlassen hat

Im Januar 2023 teilte die ehemalige Generalsekretärin des Europäischen Bürgerbeauftragten dem Amt ihre Absicht mit, nach dem Ausscheiden aus dem Dienst der EU berufliche Tätigkeiten auszuüben. Da Frau D'Aniello vom Generalsekretariat des Rates der EU an den Bürgerbeauftragten abgeordnet wurde, wurde ihr Antrag auf Genehmigung an das Generalsekretariat des Rates gerichtet, und folglich wurde die Bewertung ihres Antrags vom Generalsekretariat des Rates, das formell ihr letzter Arbeitgeber war, erteilt.

Name des Bediensteten und Datum des Ausscheidens aus dem Büro des Bürgerbeauftragten

Cesira D'Aniello – Abreisedatum: 01.09.2022

Beschreibung der Aufgaben, die in den letzten drei Jahren im Büro des Bürgerbeauftragten wahrgenommen wurden

Generalsekretär vom 01.09.2018 bis 31.08.2022

Beschreibung der auszuübenden Aufgaben

Frau D'Aniello beabsichtigt,

  • im Februar 2023 zwei Hochschulvorträge halten („The Architecture of EU External Relations“, LUISS University, Rom, & „The EU from inside: policy and policy vs administration and management“, Europakolleg, Brügge);
  • ab Juni 2023 Mitglied des Exekutivausschusses von Transparency International (TI) EU werden.

Bewertung und Schlussfolgerungen des Bürgerbeauftragten

Die nachstehende Bewertung der geplanten Tätigkeiten von Frau D'Aniello nach dem Ausscheiden aus dem Dienst der EU durch den Bürgerbeauftragten wurde in die Bewertung des Generalsekretariats des Rates aufgenommen, das die beabsichtigten Tätigkeiten unter der Bedingung des Bürgerbeauftragten genehmigte:  

Gemäß Artikel 16 Absätze 2 und 3 des Statuts der Beamten der EU genehmigte der Bürgerbeauftragte die Durchführung der beiden Hochschulvorträge. In Bezug auf die Position von Frau D'Aniello als Mitglied des Exekutivausschusses von TI EU stellte die Bürgerbeauftragte einen potenziellen Interessenkonflikt zwischen der Funktion von Frau D'Aniello als ehemalige Generalsekretärin im Büro des Bürgerbeauftragten und ihrer Mitgliedschaft im Exekutivausschuss von TI EU fest. Die Genehmigung wurde daher unter der Bedingung erteilt, dass Frau D'Aniello bis zum 1. September 2024 an keiner Tätigkeit in Bezug auf Angelegenheiten, die sich zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und TI EU ergeben, einschließlich Lobbyarbeit oder Interessenvertretung gegenüber dem Personal des Bürgerbeauftragten, teilnehmen sollte, um die in Artikel 16 Absatz 2 des Statuts vorgesehene Eindämmungsfrist einzuhalten.

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