Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Beschluss über das Versäumnis der Europäischen Kommission, eine endgültige Entscheidung über einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit Erklärungen zu treffen, die im Rahmen eines von der EU finanzierten Projekts abgegeben wurden
Entscheidung
Fall 1715/2026/PVV - Geöffnet am Donnerstag | 13 August 2026 - Entscheidung vom Donnerstag | 17 September 2026 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Niederlande
Beschwerde eingereicht
26/07/2026Analyse der Beschwerde
27/07/2026Laufende Untersuchung
13/08/2026Ergebnis der Untersuchung
17/09/2026
In dem Fall ging es um das Versäumnis der EU-Einrichtung, dem Beschwerdeführer zu antworten. Da die EU-Einrichtung geantwortet hat, wurde der Fall als erledigt abgeschlossen. Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten betraf in keiner Weise den Inhalt der vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Frage.