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Wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die die EU-US-Taskforce für Energieversorgungssicherheit betreffen, umgegangen ist

Der Beschwerdeführer, eine Organisation der Zivilgesellschaft, ersuchte die Europäische Kommission um Informationen und Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten über die EU/US-Taskforce für Energieversorgungssicherheit, in der Vertreter der Kommission und der US-Behörden zusammenkommen, um die Energieversorgungssicherheit und die Zusammenarbeit zu erörtern. Die Kommission stellte fest, dass fünf Dokumente in den Anwendungsbereich des Antrags fallen. Sie hat zwei dieser Dokumente offengelegt und sich geweigert, Zugang zu Teilen der drei verbleibenden Dokumente zu gewähren. Dabei berief sie sich auf Ausnahmen nach den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und argumentierte, dass die Verbreitung den Schutz der geschäftlichen Interessen und der internationalen Beziehungen beeinträchtigen könnte.

Der Bürgerbeauftragte prüfte die streitigen Dokumente und stellte fest, dass nicht klar war, wie die Offenlegung der Namen der Unternehmen diese Interessen konkret und tatsächlich beeinträchtigen würde. Der Bürgerbeauftragte schlug daher vor, dass die Kommission ihren Standpunkt im Hinblick auf einen deutlich verbesserten Zugang der Öffentlichkeit neu bewertet. Die Kommission akzeptierte den Lösungsvorschlag und legte die Dokumente vollständig offen. Die Bürgerbeauftragte begrüßte die positive Reaktion der Kommission auf ihren Lösungsvorschlag und schloss den Fall ab.

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