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Wie der Rat der Europäischen Union mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zum Rechtsgutachten zur vorgeschlagenen EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne umgegangen ist

Der Fall betraf einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu einem Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates der EU zu einem Gesetzentwurf über angemessene Mindestlöhne.

Der Rat gewährte dem Beschwerdeführer im Mai 2021 Zugang zu Teilen der Stellungnahme. Er berief sich auf zwei Ausnahmen nach den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, um die Schwärzung der übrigen Teile des Dokuments zu rechtfertigen, und argumentierte, dass eine vollständige Offenlegung den Entscheidungsprozess (da die Verhandlungen über das Gesetz zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren) und den Schutz der Rechtsberatung beeinträchtigen könnte.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Weigerung des Rates, der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der bestätigenden Entscheidung uneingeschränkten Zugang zum Rechtsgutachten zu gewähren, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellte. Sie empfiehlt dem Rat, der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu der Stellungnahme zu gewähren.

Als Antwort auf die Empfehlung des Bürgerbeauftragten hat der Rat das Dokument offengelegt. Sie hielt jedoch an ihrem Standpunkt fest, dass das Dokument nicht früher hätte verbreitet werden dürfen und dass ihre bestätigende Entscheidung zum Zeitpunkt seines Erlasses richtig war. Die Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung ab und bestätigte ihre Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit.

Sie forderte den Rat erneut auf, den größtmöglichen Zugang zu legislativen Dokumenten zu einem Zeitpunkt zu gewähren, der es der Öffentlichkeit ermöglicht, sich wirksam an der Gestaltung des EU-Rechts zu beteiligen.

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