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Einsatz künstlicher Intelligenz im Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten
Künstliche Intelligenz (KI) bietet die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern einen reaktionsschnelleren und effektiveren Service bereitzustellen. Im Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten haben wir damit begonnen, erste vorsichtige Schritte in Richtung der Nutzung von KI zu unternehmen. Dabei lassen wir uns von denselben Grundsätzen leiten, die auch die Basis unserer Arbeit bilden: eine gute Verwaltungspraxis, Rechenschaftspflicht und Transparenz.
Diese Seite informiert darüber, wie das Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten KI einsetzt, um Nebenaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beschwerden und der Durchführung von Untersuchungen sowie Verwaltungs- und Kommunikationsaufgaben zu erledigen und somit die Effizienz seiner Tätigkeiten zu steigern.
Sie enthält auch Links zu relevantem Informationsmaterial über den Schutz personenbezogener Daten und die wichtigsten Rechte, die Beschwerdeführern bei ihren Kontakten mit dem Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten zustehen.
Warum setzen wir KI ein?
In jüngster Zeit haben KI-Systeme in vielen Bereichen an Bedeutung gewonnen, so auch in der öffentlichen Verwaltung. Die Europäische Bürgerbeauftragte hat beschlossen, die Nutzung von KI im Zusammenhang mit bestimmten Aspekten der Bearbeitung von Beschwerden sowie Verwaltungs- und Kommunikationsaufgaben zu prüfen. Unser wichtigstes Leitprinzip für den Einsatz von KI ist die menschliche Aufsicht: Mitarbeitende, die KI nutzen, bleiben für alle Ergebnisse, die mit KI-Unterstützung erzeugt werden, in vollem Umfang verantwortlich.
Für welche Aufgaben wird KI eingesetzt?
KI kann das Büro der Bürgerbeauftragten bei verschiedenen ergänzenden und sich wiederholenden Aufgaben unterstützen, die Teil der Bearbeitung von Beschwerden und der Durchführung von Untersuchungen sind. Zu diesen Aufgaben gehören die Optimierung der Verständlichkeit und des Stils von Entwürfen (einschließlich Schreiben, Empfehlungen und Entscheidungen), die Recherche von Informationen über nationale und EU-Rechtsvorschriften sowie die Zusammenfassung und Analyse umfangreicher Dokumente, die den Beschwerden beigefügt sind oder im Rahmen von Untersuchungen eingeholt wurden.
In Bereichen wie Personal, Haushalt und Finanzen sowie IT-Entwicklung kann KI für die Bearbeitung von Entwürfen, die Verarbeitung großer Dokumente oder Datensätze, die Unterstützung bei der Programmierung für IT- und Webentwicklungsprojekte, allgemeine Recherchen und die Zusammenstellung von Informationen eingesetzt werden.
Bei der Wahrnehmung von Kommunikationsaufgaben können wir KI einsetzen, um die Grammatik zu überprüfen, rein illustrative Bilder zu generieren und Zusammenfassungen von Dokumenten und anderen Informationen zu erstellen, die von unseren Mitarbeitenden verfasst wurden.
Alle KI-generierten Inhalte werden vor ihrer Veröffentlichung von Mitarbeitenden auf ihre Richtigkeit überprüft. Unsere Website bietet zudem bereits maschinelle Übersetzungen von Inhalten, für die keine manuelle Übersetzung vorliegt. So können wir trotz der begrenzten Ressourcen des Büros ein umfassenderes Übersetzungsangebot für die Dokumente auf unserer Website bereitstellen. Weitere Informationen zu unseren Sprachrichtlinien finden Sie hier.
Welche KI-Systeme werden verwendet?
Wir nutzen eigene, von der Europäischen Kommission entwickelte und verwaltete Tools, die von allen EU-Institutionen eingesetzt werden. Zu diesen Tools gehören eTranslation, das automatisch bei jeder Online-Beschwerde und auf jeder Webseite verwendet wird, und eSummary (in der Pilotphase).
Wir haben außerdem ein Pilotprojekt gestartet, um die Möglichkeiten von GPT@EC zu bewerten, einem universellen generativen KI-System, das große Sprachmodelle (LLMs) verwendet. Als internes KI-Tool der Europäischen Kommission gewährleistet es das für die Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen sowie für Verwaltungs- und Kommunikationsaufgaben der Europäischen Bürgerbeauftragten erforderliche Sicherheitsniveau. Vor dem Start des Pilotprojekts hat das Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten die potenziellen Risiken für Grundrechte und personenbezogene Daten bewertet und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt.
Die Verwendung von GPT@EC im Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften wie der Verordnung über künstliche Intelligenz und dem EU-Datenschutzgesetz. Sie orientiert sich außerdem an einer Leistungsvereinbarung mit der Europäischen Kommission. Um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren, sind Transparenz, Sicherheit und Integrität für das Pilotprojekt von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung sind strenge Maßnahmen vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden der Europäischen Kommission oder andere Dritte ohne Genehmigung der Bürgerbeauftragten keinen Zugang zu den Entwürfen, Arbeitsunterlagen und sonstigen fallbezogenen Unterlagen oder personenbezogenen Daten des Büros der Bürgerbeauftragten erhalten. Dies ist von wesentlicher Bedeutung, um die Unabhängigkeit des Büros der Bürgerbeauftragten zu wahren.
Die vom Büro der Bürgerbeauftragten verarbeiteten Daten werden nicht für das Training oder die Optimierung von KI-Modellen verwendet.
Wie wird die menschliche Aufsicht gewährleistet?
Die Mitarbeitenden werden entsprechend geschult, um sicherzustellen, dass der Einsatz von KI genau überwacht wird und unter menschlicher Aufsicht verbleibt. Das bedeutet, dass die Ergebnisse der KI von den Mitarbeitenden sorgfältig geprüft werden, bevor sie für die Bearbeitung von Fällen und Anfragen sowie für Verwaltungs- und Kommunikationsaufgaben verwendet werden.
KI kommt nicht zum Einsatz, um Entscheidungen zu treffen, Empfehlungen auszusprechen, die Zulässigkeit zu beurteilen, Ergebnisse zu ermitteln oder Beschwerden zu priorisieren. Diese Tätigkeiten verbleiben ausschließlich in der Verantwortung der Mitarbeitenden.
Die Mitarbeitenden der Bürgerbeauftragten sind nach wie vor in vollem Umfang für die mit KI-Unterstützung erzielten Ergebnisse verantwortlich. Die KI unterstützt bei bestimmten Aufgaben, ersetzt jedoch nicht das menschliche Urteilsvermögen oder die Entscheidungsfindung bei der Bearbeitung von Beschwerden und der Durchführung von Untersuchungen.
Unsere Selbstverpflichtung
Das Büro der Bürgerbeauftragten setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Technologie unserer grundlegenden Aufgabe dient: der Wahrung der Grundsätze guter Verwaltungspraxis und dem Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen Ihrer Interaktionen mit den EU-Institutionen. Regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen helfen dabei, sicherzustellen, dass der Einsatz von KI stets angemessen ist und unseren Grundsätzen entspricht. KI dient als Hilfsmittel, um die Genauigkeit und Effizienz zu verbessern. Die Beilegung von Beschwerden und die Durchführung von Untersuchungen verbleiben jedoch weiterhin in der Verantwortung der Bürgerbeauftragten und ihres Teams.
Die Einführung von KI sind wir nicht als unvermeidliche Notwendigkeit angegangen, sondern als Chance, die wir sorgfältig im Hinblick auf unsere Grundwerte prüfen müssen. Wir verpflichten uns zu Folgendem:
- Umfassende Tests vor einer breiteren Einführung
- Aufrechterhaltung einer sinnvollen menschlichen Aufsicht zu jeder Zeit
- Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen
- Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und Rückverfolgbarkeit
- Aufrechterhaltung der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit
- Lernen aus Erfahrungen und Anpassung unserer Herangehensweise
Welche Rechte haben Beschwerdeführer in Bezug auf den Einsatz von KI beim Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten?
Das Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten stellt sicher, dass der Einsatz von KI im Einklang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz, dem EU-Datenschutzgesetz und den Grundsätzen guter Verwaltungspraxis steht. Den Eintrag des Datenschutzbeauftragten und die Datenschutzerklärung zur Nutzung von GPT@EC finden Sie hier.
Informationen über die Rechte von Beschwerdeführern, einschließlich Beschwerden im Zusammenhang mit dem Datenschutz und Beschwerden im Zusammenhang mit Dienstleistungen, finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zur Verwendung von KI in unserem Büro haben, können Sie uns hier kontaktieren.
Diese Mitteilung spiegelt die Praktiken der Europäischen Bürgerbeauftragten zum Stand Dezember 2025 wider und wird aktualisiert, sobald sich unsere Nutzung von KI auf Basis der Ergebnisse von Pilotprojekten weiterentwickelt. Wir freuen uns über Feedback von allen Interessengruppen.