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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Einleitung der Initiativuntersuchung OI/3/2011/KM betreffend den Rat der Europäischen Union
Correspondence - Date Monday | 16 July 2012
Case OI/3/2011/KM - Opened on Wednesday | 29 June 2011 - Decision on Wednesday | 13 June 2012 - Institution concerned Council of the European Union ( No further inquiries justified )
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Uwe Corsepius
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Straßburg, den 29.6.2011
Initiativuntersuchung OI/3/2011/KM betreffend den Rat der Europäischen Union
Sehr geehrter Herr Corsepius,
Gemäß Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist der Europäische Bürgerbeauftragte befugt, von sich aus Untersuchungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union durchzuführen.
In seiner Stellungnahme zur Beschwerde 1170/2009/KM, die die Bearbeitung eines Antrags auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung 1049/2001 betraf, gab der Rat folgende Erklärung ab:
"Der Rat weist darauf hin, dass der Rat gemäß Anhang II Artikel 8 seiner Geschäftsordnung über Zweitanträge entscheidet. Der Beschluss des Rates wird von der zuständigen Arbeitsgruppe und vom AStV vorbereitet. Da die Antworten auf Zweitanträge von allen diesen Stellen geprüft und genehmigt werden müssen, ist es nicht ungewöhnlich, dass die Bearbeitung der Anträge über die in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung 1049/2001 vorgesehene normale Frist hinausgeht.“
Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 bestimmt:
"In Ausnahmefällen, z. B. im Falle eines Antrags, der sich auf ein sehr langes Dokument oder eine sehr große Zahl von Dokumenten bezieht, kann die in Absatz 1 vorgesehene Frist um 15 Arbeitstage verlängert werden, sofern der Antragsteller vorab unterrichtet wird und eine ausführliche Begründung gegeben wird."
Somit ist klar, dass die Frist für die Bearbeitung von Zweitanträgen nur in Ausnahmefällen verlängert werden kann.
In seinem Entwurf des neunten Jahresberichts über die Durchführung der Verordnung 1049/2001, der auf der Website des Rates abrufbar ist, erklärte der Rat, dass er die Frist für die Beantwortung von 26 von 28 Zweitanträgen im Jahr 2010 in 32 von 33 Fällen im Jahr 2009 und in 20 von 24 Fällen im Jahr 2008 verlängert hat. Dem Bericht zufolge betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Zweitanträge im Jahr 2010 28 Arbeitstage und im Jahr 2009 26 Arbeitstage.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, Möglichkeiten zur Verbesserung des Systems des Rates für die Bearbeitung von Zweitanträgen auf Zugang zu Dokumenten zu prüfen, um die Fähigkeit des Rates zu verbessern, die gesetzlichen Fristen für seine Antworten einzuhalten.
Daher fordere ich den Rat auf, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Rat in dieser Stellungnahme (i) seine Verfahren für die Behandlung sowohl von Erstanträgen auf Zugang zu Dokumenten als auch von Zweitanträgen ausführlich beschreiben könnte und (ii) welche Maßnahmen der Rat ins Auge fassen könnte, um seine Fähigkeit zur Einhaltung der Fristen für die Beantwortung von Zweitanträgen zu verbessern.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir bis spätestens 31. August 2011 antworten könnten.
Möglicherweise könnten auch direkte Kontakte zwischen den Dienststellen des Rates und den Dienststellen des Bürgerbeauftragten in dieser Angelegenheit nützlich sein. Ihre Dienststellen können sich gerne an Frau Katrin Müller-van Ißem wenden, die für diesen Fall zuständige Rechtsreferentin (+32 2 284 2543).
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos Diamandouros
cc: Hubert Legal, Generaldirektor des Juristischen Dienstes