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Umgang der Europäischen Kommission (GD TRADE) mit Interaktionen mit der Tabakindustrie

 Der Beschwerdeführer, eine Nichtregierungsorganisation, äußerte Bedenken darüber, wie die Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit (GD TRADE) der Europäischen Kommission mit den Interaktionen mit Vertretern der Tabakindustrie umgeht. Konkret macht der Beschwerdeführer geltend, dass die GD HANDEL unter Verstoß gegen das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums, dem die EU angehört, regelmäßige, unnötige und intransparente Interaktionen mit der Tabakindustrie durchgeführt habe. Der Beschwerdeführer behauptet, dass diese Wechselwirkungen die Bemühungen zur Eindämmung des Tabakkonsums und die Gesundheitspolitik in Drittländern, insbesondere in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, untergraben könnten.

Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und bat um Einsichtnahme in verschiedene Dokumente der Kommission zu ihren Wechselwirkungen mit der Tabakindustrie sowie in damit zusammenhängende Dokumente, in denen Tabak oder Nikotin erwähnt wird, die Gespräche mit Drittländern betreffen.

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