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Rede des Europäischen Bürgerbeauftragten Jacob Söderman vor dem Europäischen Konvent, Brüssel, Belgien, 25. Juni 2002
Rede - Redner Jacob SÖDERMAN - Ort Brüssel - Land Belgien - Datum Dienstag | 25 Juni 2002
Herr Vorsitzender!
Die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben auf dem Gipfel von Nizza im Dezember 2000 die Charta der Grundrechte proklamiert. Dies war ein wichtiges Engagement für die europäischen Bürger im Namen der Organe und Einrichtungen der Union, insbesondere der drei Organe selbst.
Seitdem hat der Bürgerbeauftragte versucht, die Organe und Einrichtungen zu ermutigen, die in der Charta verankerten Rechte zu achten.
Der Hof führte drei Initiativuntersuchungen zu spezifischen Rechten der Charta durch:
Die Untersuchungen zum Recht der Beamten auf freie Meinungsäußerung und zum Recht auf Elternurlaub veranlassten die Kommission, Änderungen des Statuts vorzuschlagen.
Die Untersuchung der Altersdiskriminierung bei der Einstellung veranlasste die Präsidenten des Europäischen Parlaments und der Kommission, sich darauf zu einigen, die Anwendung von Altersgrenzen bei der Einstellung mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Im Anschluss an eine Beschwerde erstattete der Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht über die mittelbare Diskriminierung von Frauen aufgrund des Geschlechts bei der Abordnung nationaler Beamter. Daraufhin hat die Kommission die betreffende Vorschrift abgeschafft.
Wie vom Europäischen Parlament gefordert, wendet der Bürgerbeauftragte systematisch den Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis an, um dem in der Charta verankerten Recht auf gute Verwaltung Wirkung zu verleihen.
Der Bürgerbeauftragte schlug der Kommission ferner vor, einen Kodex für die Bearbeitung von Beschwerden nach Artikel 226 anzunehmen. Als Reaktion darauf veröffentlichte die Kommission kürzlich eine Mitteilung, die echte Fortschritte auf dem Weg zu einem fairen Verwaltungsverfahren für Beschwerdeführer darstellt.
Herr Vorsitzender
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Charta für die Organe und Einrichtungen der Union rechtsverbindlich sein sollte, auch wenn sie Rechtsvorschriften erlassen.
Dies bedeutet, dass die Charta auch bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts verbindlich wäre.
Es ist auch wichtig, dass der Bürger über Rechtsbehelfe verfügt, wenn die Charta nicht befolgt wird. Sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Rechtsbehelfe könnten genutzt werden, und das Netz von Bürgerbeauftragten und ähnlichen Einrichtungen könnte sicherlich einen wichtigen Beitrag leisten.
Die rechtliche Stellung der Charta bedeutet auch, dass die verfassungsmäßige Rolle des Gerichtshofs weiterentwickelt werden sollte, um einen Schwerpunkt auf die Menschenrechte zu legen.
Der Europäische Bürgerbeauftragte wäre bereit, die Zuständigkeit für die Verweisung von Grundrechtefällen an den Gerichtshof zu übernehmen, wenn in einer normalen Untersuchung des Bürgerbeauftragten keine Lösung gefunden werden könnte. Dies könnte die Zahl der Fälle begrenzen, in denen Einzelpersonen selbst versuchen könnten, Grundrechtssachen vor die Gemeinschaftsgerichte zu bringen.