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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Untersuchungsbeauftragter im Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten OMB/5/2026 - AD5/9
Offene Stelle - Datum Montag | 26 Oktober 2026
Der Untersuchungsbeauftragte im Büro des Bürgerbeauftragten muss unbedingt über sehr gute Englischkenntnisse verfügen. Die Unterlagen zum Aufruf zur Interessenbekundung liegen daher nur in englischer Sprache vor.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darüber informiert, dass sie sich nicht persönlich an die Mitglieder des Auswahlausschusses wenden dürfen und dass dies einen Grund für den Ausschluss vom Verfahren darstellt.