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Praktika 2023 – Praktika für Menschen mit Behinderungen – Beitrag zum Aufbau einer wirksameren, rechenschaftspflichtigeren, transparenteren und ethischeren Verwaltung in der EU – OMB/T/2023/5

Der Europäische Bürgerbeauftragte ist eine unabhängige und unparteiische Einrichtung, die sich für eine gute Verwaltung auf EU-Ebene einsetzt. Die Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit von Organen und Einrichtungen der EU und befasst sich auch proaktiv mit allgemeineren systemischen Fragen.

Unsere Leitprinzipien sind Rechenschaftspflicht, Transparenz und Vertrauen.

Die Bürgerbeauftragte freut sich, 2023 erstmals ein Praktikumsprogramm für Menschen mit Behinderungen zu organisieren. Ziel dieses Programms ist es, Menschen mit Behinderungen eine wertvolle Berufserfahrung als Praktikant beim Europäischen Bürgerbeauftragten zu vermitteln, damit sie sich mit seinen Aktivitäten vertraut machen können.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Behinderung können sich gleichzeitig für die anderen Praktikumsprogramme bewerben, wenn sie die Förderkriterien erfüllen.

Chancengleichheit

Der Europäische Bürgerbeauftragte ist ein Arbeitgeber für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen von allen, die die Zulassungskriterien und erforderlichen Qualifikationen erfüllen.

Der Ombudsmann zielt darauf ab, die Chancengleichheit zu fördern, indem er Menschen mit Behinderungen bei der Erlangung von Berufserfahrung durch das Programm unterstützt und so ihre Chancen auf eine zukünftige Beschäftigung verbessert.

1. Praktikumsprogramm 2023

Wir laden Sie ein, sich für ein Praktikum zu bewerben, das am 1. September 2023 beginnt. Wir bieten ein bezahltes Praktikum von einem Jahr an, vorbehaltlich einer positiven Bewertung der Leistung des Praktikanten.

Die Bewerber haben die Möglichkeit, in einem der folgenden Bereiche zu arbeiten:

  • Fallbearbeitung
  • Kommunikation
  • Allgemeine Verwaltung
  • Finanzen
  • Personalwesen

2. Zulassungskriterien und erforderliche Qualifikationen

Die Bewerber sollten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Beitritts-/Kandidatenlandes sein.

Die Bewerber müssen über eine Behinderung verfügen, die von einer nationalen Behörde oder einer akkreditierten Stelle anerkannt ist. Zusammen mit dem Antrag müssen sie in einer der EU-Amtssprachen die erforderlichen Nachweise erbringen, z. B.:

  • ein von einer nationalen oder regionalen Behörde oder einer akkreditierten Stelle in einem Mitgliedstaat der EU ausgestelltes Dokument;
  • einen EU-Behindertenausweis;
  • eine von einem Arzt ausgestellte Bescheinigung neueren Datums: die Bescheinigung muss in einem Mitgliedstaat der EU ausgestellt worden sein und darf nicht älter als sechs Monate sein; sie muss den Zustand, den der Arzt als Behinderung ansieht, klar angeben und eine Bestätigung des unterzeichnenden Arztes enthalten, dass es sich nach bestem Wissen um eine langfristige körperliche, geistige, intellektuelle oder sensorische Beeinträchtigung handelt, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft auf gleicher Grundlage wie andere behindern kann.

Die Bewerber müssen einen Hochschulabschluss oder mindestens ein drittes Studienjahr (oder einen gleichwertigen Abschluss) einer Hochschuleinrichtung haben.

Sie sollten gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der EU und sehr gute Kenntnisse in einer anderen Sprache besitzen. Die Hauptarbeitssprache des Büros des Bürgerbeauftragten ist Englisch, weshalb gute Englischkenntnisse erforderlich sind.

Die Bewerber sollten nicht länger als acht aufeinanderfolgende Wochen oder zwei volle Monate in den Genuss eines früheren bezahlten Praktikums- oder Arbeitsvertrags bei einem Organ, einer Einrichtung, einer Agentur, einem Büro, einer Dienstleistung, einer Delegation, einer Vertretung, einschließlich des Büros eines Mitglieds des Europäischen Parlaments oder einer europäischen Fraktion, gekommen sein.

3. Auswahlkriterien

Bewerberinnen und Bewerber, die sich bewerben, sollten:

  • sehr gutes Verständnis der Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten;
  • sehr gutes Verständnis der EU-Organe;
  • gute redaktionelle Fähigkeiten in Englisch;
  • Kenntnisse anderer Amtssprachen der Europäischen Union;
  • Analyse- und Forschungskompetenzen.

4. Zuständigkeiten und Aufgaben

Die täglichen Aufgaben des Praktikanten ähneln in der Regel denen junger Verwaltungsbeamter zu Beginn ihrer Laufbahn, einschließlich Aufgaben wie:

  • Durchführung von Forschungsarbeiten zu spezifischen Projekten im Zusammenhang mit dem Amt des Bürgerbeauftragten;
  • Sammlung von Unterlagen, Erstellung von Berichten usw.;
  • Unterstützung bei den wichtigsten Tätigkeiten des Organs (Verwaltung, Kommunikation und Untersuchungen);
  • Bearbeitung von „außermandatierten“ Beschwerden;
  • Beantwortung von Informationsanfragen von Mitgliedern der Öffentlichkeit;
  • Vorbereitung von Sitzungen und Erstellung von Protokollen;
  • Teilnahme an Sitzungen;
  • Übersetzen von Dokumenten.

Der ausgewählte Praktikant erhält zu Beginn des Praktikums eine detaillierte Aufgabenliste entsprechend dem gewählten Bereich.

5. Auswahlverfahren

Antragsteller müssen ihre Bewerbungen im Online-Bewerbungssystem der Website des Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Ausnahmsweise und aus hinreichend begründeten Gründen kann das Amt per E-Mail eingereichte Anträge annehmen.

Die Anträge sollten folgende Unterlagen enthalten:

  • ein ausgefülltes Online-Bewerbungsformular;
  • eine englische Fassung des Lebenslaufs des Antragstellers;
  • ein einseitiges Anschreiben in englischer Sprache, in dem die Gründe und die Motivation für die Bewerbung um das Praktikum erläutert werden;
  • Kopien der Diplome, Abschlüsse oder Zeugnisse des Antragstellers (Kopien müssen nicht beglaubigt oder übersetzt werden); und
  • Dokument(e) zum Nachweis der Behinderung.

Die Bereitstellung der bei der Online-Bewerbung angeforderten Informationen und der Belege ist obligatorisch. Unvollständige Bewerbungen werden automatisch vom Registrierungssystem ausgeschlossen.

!!!Ihre Bewerbung muss kein Referenzschreiben enthalten.

Bitte beachten Sie, dass kein Referenzschreiben erforderlich ist, obwohl das Online-Bewerbungstool ein Feld für ein Referenzschreiben anzeigt.

Nach der Bewertung der Anträge und ihrer Belege werden die in die lange Liste aufgenommenen Antragsteller zu einer Prüfung eingeladen.

Bewerber, die in die engere Wahl kommen, werden zu einem Telefoninterview oder über ein Video-Calling-Tool eingeladen.

Das Büro des Bürgerbeauftragten informiert die Antragsteller in jeder Phase des Auswahlverfahrens über ihre Ergebnisse. Die endgültigen Ergebnisse werden den ausgewählten Bewerbern spätestens am 30. Juni 2023 mitgeteilt.

Wenn Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer Behinderung während des Bewerbungsverfahrens und/oder des Auswahlverfahrens besondere Anpassungen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Praktikumsbüro unter: eotraineeship@ombudsman.europa.eu

6. Angemessene Unterkunft

Angemessene Vorkehrungen (RA) ermöglichen es Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen zu arbeiten. Dieses Recht besteht, es sei denn, es würde den Arbeitgeber übermäßig belasten.

Das Büro des Bürgerbeauftragten kann Vorkehrungen wie Änderungen an Ausrüstung, Praktiken oder Strategien treffen, aber jeder Fall muss separat bewertet werden.

Benötigen die Bewerber während des Praktikums angemessene Vorkehrungen für ihre Arbeit, so stellen sie zusammen mit dem Antrag einen Antrag. Dem Antrag ist eine ordnungsgemäße Begründung für die Notwendigkeit von RA-Regelungen beizufügen.

Nur der ausgewählte Bewerber wird aufgefordert, die entsprechenden Belege vorzulegen, um seinen Antrag auf angemessene Vorkehrungen zu begründen. Der Ärztliche Dienst des Europäischen Parlaments prüft die Belege, um die Gültigkeit des Antrags auf angemessene Vorkehrungen festzustellen, und schlägt die erforderlichen Vorkehrungen vor.

7. Arbeitsort

Brüssel oder Straßburg

8. Bewerbungsfrist

Sie müssen Ihre Bewerbung bis spätestens 3. April 2023 (13.00 Uhr Brüsseler Zeit) über das Online-Bewerbungssystem auf der Website des Bürgerbeauftragten einreichen.

Bitte vermeiden Sie es, bis zur letzten Minute zu warten, um Ihre Bewerbung zu senden. Lesen Sie die Regeln sorgfältig durch und bereiten Sie die erforderlichen gescannten Dokumente im Voraus vor, bevor Sie mit dem Registrierungsprozess beginnen.

Allgemeine Informationen über Praktika, ihr Ziel, ihre Dauer und ihre monatlichen Zuschüsse sind dem Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über Praktika zu entnehmen.

Allgemeine Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung zur Auswahl von Praktikanten für Praktika für Menschen mit Behinderungen im Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten.