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1786/2011/(GRK)MHZ

Als allgemeine vorläufige Bemerkung erinnert der Bürgerbeauftragte daran, dass die Kommission selbst bei vielen Gelegenheiten die Bedeutung von Bürgerbeschwerden für die Sensibilisierung für Probleme bei der Umsetzung des EU-Umweltrechts anerkannt hat. Dies war so, da die Bürger oft die allerersten Personen sind, die Kenntnis von Verstößen gegen das Umweltrecht erhalten, die möglicherweise in der Nähe ihres Hauses stattfinden. Daher ist es äußerst wichtig, dass die Kommission ihren Dialog mit den Beschwerdeführern in vollem Umfang ausbaut. Dies bedeutet, dass die wenigen Verfahrensgarantien, die bisher für Beschwerdeführer in Vertragsverletzungsverfahren bestehen und die 2002 von der Kommission selbst in ihrer Mitteilung über die Beziehungen zu den Beschwerdeführern bei Verstößen gegen EU-Recht (aktualisiert 2012) gewährt wurden, nicht restriktiv ausgelegt werden sollten.

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