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0454/2006/(IP)MF

 Der Bürgerbeauftragte ist im Allgemeinen der Ansicht, dass dies der Fall wäre, wenn die Kommission den Verfasser des Schreibens, das sie für sich wiederholend halten würde, darüber informieren würde, dass keine weiteren Antworten übermittelt würden, es sei denn, es wurden neue Angaben gemacht. Auf diese Weise würde die Kommission zeigen, dass sie die Korrespondenz nicht automatisch als sich wiederholend einstuft, z. B. auf der Grundlage des Kriteriums des Urhebers, sondern erst, nachdem sie ihren Inhalt geprüft hat, um zu überprüfen, ob neue Elemente auftauchen.

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