FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Einfache Sprache
  • Textgröße

Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Aktuelle Sprache: 
  • Deutsch
Ausgangssprache: 
Verfügbare Sprachen: 
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Spanisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Erklärung des Europäischen Bürgerbeauftragten - "Die Aufgaben des Europäischen Bürgerbeauftragten: eine vierjährige Erfahrung" Universität Santiago de Compostela, 22. März 2000


Sehr geehrter Herr Rektor,
sehr geehrter Herr Valedor,
sehr geehrte Gäste,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es ist ein Grund für große persönliche Befriedigung, in einer so historischen Stadt wie Santiago anwesend zu sein, in einem für mich besonderen Jubiläum, mit etwas, wenn auch mit Verzögerung.
Ich möchte Ihnen in einem Schreiben erläutern, wie die Person des Europäischen Bürgerbeauftragten geschaffen und entwickelt wurde und welche Arbeit bisher geleistet wurde. Und insbesondere, wie sich das Organ bemüht hat, die europäischen Institutionen in die Lage zu versetzen, eine demokratischere und transparentere Verwaltung im Dienste aller Bürger zu gewährleisten.


 

1 EINLEITUNG


Beginnen wir mit einer historischen Notiz. Die Institution wurde 1992 mit dem Vertrag von Maastricht gegründet, obwohl die erste Wahl des Europäischen Bürgerbeauftragten erst Mitte 1995 stattfand. Im September dieses Jahres wurde ich vor dem Gerichtshof vereidigt. Und nach einer ersten Amtszeit wurde ich im Oktober 1999 vom Europäischen Parlament für weitere fünf Jahre wiedergewählt.
Ich habe meine Aufgabe in dieser Zeit vom Hauptsitz des Organs in Straßburg aus erfüllt. Wie andere Schwesterinstitutionen hat auch der Europäische Bürgerbeauftragte die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Rechte der Bürger von allen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union geachtet werden. Bei dieser Aufgabe ist der Verteidiger nicht allein. Es gibt auch andere Institutionen, an die sich die Bürger wenden können, wenn eine Handlung der Gemeinschaftsorgane ihre Rechte verletzt. Ich werde Ihnen diese anderen Rechtsmittel kurz beschreiben, bevor ich meine Tätigkeit aufnehme.

2 DER EIGENTÜMER DES EUROPÄISCHEN PERSONALS ALS GARANTIE IM GEMEINSCHAFTSSYSTEM FÜR DIE VERTEIDIGUNG DER RECHTE DER BÜRGER


Wenn das Legalitätsprinzip, die sogenannte "Rechtsstaatlichkeit" im englischen Recht, einer der Grundbestandteile des Funktionierens eines demokratischen Staates ist, so ist es nicht weniger im Schema der Europäischen Union. Alle Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft unterliegen der Einhaltung dieser Grundregel. Somit sind alle Befugnisse und das Funktionieren der Gemeinschaft in der Rechtsordnung der Gemeinschaft klar abgegrenzt.
Der letzte Garant für den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit sind die Gerichte, entweder der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bei der Anwendung oder Auslegung eines Rechtsakts der Gemeinschaft oder die nationalen Gerichte bei seiner legislativen Weiterentwicklung durch die Mitgliedstaaten. Dies hindert jedoch andere Organe und Einrichtungen, einschließlich des Europäischen Bürgerbeauftragten, nicht daran, sich an dieser Überwachungsaufgabe zu beteiligen.
Welche Rechtsbehelfe gibt es für die Bürger gegen einen Rechtsakt der Gemeinschaft, der ihre Rechte verletzt?

2.1 Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Angesichts der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts der Gemeinschaft kann der Bürger seine Nichtigerklärung zunächst beim Gemeinschaftsrichter in Luxemburg beantragen. Artikel 230 des Vertrags von Amsterdam ermöglicht es dem Einzelnen, rechtliche Schritte gegen die von den Gemeinschaftsorganen erlassenen Rechtsakte einzuleiten. Wenn die Rechtsakte allgemein anwendbar sind – Verordnungen und Richtlinien –, kann dies nur unter der schwierigen Bedingung geschehen, dass der Antragsteller „unmittelbar und individuell“ von der angefochtenen Handlung betroffen ist. Im Falle einer Einzelentscheidung zur Umsetzung einer allgemeinen Regel kann der Beschwerdeführer jedoch beantragen, dass die allgemeine Regel nicht angewandt wird.

2.2 Nationale Gerichte in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaftszuständigkeit

Fällt die Anwendung allgemeiner Gemeinschaftsrechtsakte in die Zuständigkeit der nationalen Behörden, so können diese betroffenen Bürger beim nationalen Gericht Beschwerde gegen die nationale Durchführungsmaßnahme einlegen. In diesem Zusammenhang wäre die Rechtswidrigkeit der Gemeinschaftsmaßnahme zu prüfen, die zu der nationalen Regelung geführt hat. Zu diesem Zweck kann oder muss das nationale Gericht das im Vertrag vorgesehene Konsultationsverfahren anwenden und dem Gerichtshof von Luxemburg eine Frage zur Vorabentscheidung vorlegen.

2.3 Nationale Behörden

Ist der Einzelne der Auffassung, dass die Tätigkeit einer Behörde eines Mitgliedstaats für die Nichteinhaltung der ihm durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte verantwortlich ist, so sollte er die Garantie dieser Rechte entweder durch das nationale Gericht oder gegebenenfalls durch seinen nationalen oder regionalen Bürgerbeauftragten erhalten.
Die nationalen Behörden müssen klare, präzise und unbedingte Gemeinschaftsvorschriften anwenden. Sie müssen auch das nationale Recht nach den Kriterien des Gemeinschaftsrechts auslegen. Gegebenenfalls Ersatz des Schadens, der durch die Nichtumsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien entstanden ist.

2.4 Europäische Kommission

Die Bürger haben auch die Möglichkeit, ihre Interessen innerhalb des Gemeinschaftsrahmens zu verteidigen und eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen. Als Hüterin der Verträge ist sie verpflichtet, die ordnungsgemäße Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten. Um die Einreichung von Beschwerden zu erleichtern, hat die Kommission ein Standardformular veröffentlicht. Tatsächlich sind Beschwerden von Einzelpersonen das häufigste Mittel, mit dem die Kommission Kenntnis von Verstößen der Mitgliedstaaten erlangt.
Die Kommission ist befugt, das Verfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag einzuleiten, das zu einer Vertragsverletzungsklage gegen den zuständigen Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof führen würde. Die Kommission hat geltend gemacht, dass diese Rügen lediglich Anstiftungen zu ihrem Handeln seien, ohne dass das Organ dazu verpflichtet sei, eine bestimmte Haltung einzunehmen. Zwar hat der Gerichtshof eine klare Rechtsprechung zum Ermessen der Kommission in diesem Bereich aufgestellt. Beschwerden sollten jedoch im Einklang mit den Grundsätzen einer guten Verwaltung behandelt werden. Die Tatsache, dass die Kommission in , Klage erheben kann oder nicht, entbindet sie nicht von ihrer Verpflichtung, die eingereichten Beschwerden zu prüfen und zu einer begründeten Schlussfolgerung zu gelangen. Angesichts der Bedeutung dieses Themas habe ich von Amts wegen eine Untersuchung des Respekts eingeleitet, über die ich später mit Ihnen sprechen werde.

2.5 Europäisches Parlament: Petitionsausschuss

Das Europäische Parlament ist eine weitere Gemeinschaftseinrichtung, an die sich der Einzelne wenden kann, um die Achtung seiner Rechte durch eine Petition anzustreben. Im Vertrag von Maastricht ist das Recht jedes Bürgers verankert, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, was ein wichtiger Bestandteil des Konzepts der Unionsbürgerschaft ist.
Diese Petitionen werden von einem der ständigen parlamentarischen Ausschüsse des Parlaments bearbeitet, der die Europäische Kommission häufig auffordert, viele der damit verbundenen Probleme zu untersuchen. Im Falle der Nichteinhaltung durch einen Mitgliedstaat kann die betreffende Person ein Interesse daran haben, sich direkt an das Europäische Parlament zu wenden, während das Europäische Parlament eine direkte politische Kontrolle über die Kommission ausüben kann, um Druck auf den zuständigen Mitgliedstaat auszuüben.

2.6 Europäischer Bürgerbeauftragter

Und auf diesem langen Weg kommen wir zu der Institution, die ich vertreten darf. Die Einrichtung des Europäischen Bürgerbeauftragten war eine der größten Errungenschaften des Vertrags von Maastricht in Bezug auf die Unionsbürgerschaft. Die Möglichkeit, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden, gehört zu den durch diese Staatsbürgerschaft verliehenen Rechten und wird durch das Gemeinschaftsrecht garantiert.
Die wichtigste Aufgabe des Europäischen Bürgerbeauftragten besteht darin, Missstände bei der Tätigkeit der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft zu beheben, mit Ausnahme des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz bei der Ausübung ihrer Rechtsprechungsaufgaben. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit mutmaßlichen Missständen in der Verwaltungstätigkeit in erster Linie durch Beschwerden europäischer Bürger. Der Bürgerbeauftragte hat auch die Möglichkeit, Untersuchungen auf eigene Initiative durchzuführen. Sowohl europäische Bürger als auch Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in einem der Mitgliedstaaten können beim Bürgerbeauftragten Beschwerden einreichen. Unternehmen, Vereinigungen oder andere Einrichtungen mit satzungsmäßigem Sitz im Gebiet der Union sind ebenfalls berechtigt, Beschwerden einzureichen. Beschwerden können direkt oder über ein Mitglied des Europäischen Parlaments beim Bürgerbeauftragten eingereicht werden. Die Prüfung der beim Bürgerbeauftragten eingereichten Beschwerden ist öffentlich, es sei denn, der Beschwerdeführer ersucht um Vertraulichkeit.
Es ist wichtig, dass der Bürgerbeauftragte mit größtmöglicher Offenheit und Transparenz handelt, um anderen ein Beispiel zu geben und es den europäischen Bürgern zu ermöglichen, seine Arbeit zu verfolgen und zu verstehen. Ein Bürger, der der Auffassung ist, dass seine Rechte von einem Organ oder einer Einrichtung der Gemeinschaft nicht geachtet wurden, kann die Angelegenheit an den Europäischen Bürgerbeauftragten verweisen. Diese Möglichkeit gab es vor dem Vertrag von Maastricht nicht und ist auch einer der Bestandteile des Begriffs der Unionsbürgerschaft.
Sie sehen, dass die Rolle, die der Bürgerbeauftragte bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung des Gemeinschaftsrechts spielen kann, stark eingeschränkt ist. Das Tätigwerden der nationalen Behörden ist vom Anwendungsbereich ihrer Zuständigkeit ausgenommen. Dies ist angesichts der wichtigen Rolle, die die nationalen Behörden bei der Umsetzung oder Anwendung des Gemeinschaftsrechts spielen, von großer Bedeutung. Die Kontrolle dieser Behörden, wenn sie im Zusammenhang mit den Gemeinschaftsvorschriften handeln, kann nur auf nationaler Ebene von anderen Institutionen, wie nationalen Bürgerbeauftragten oder gegebenenfalls autonomen Gemeinschaften, durchgeführt werden.
Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und seinen nationalen und regionalen Kollegen. Dies hat mich dazu veranlasst, die Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten auszubauen. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es einen oder mehrere Bürgerbeauftragte. In Luxemburg und Deutschland wurde daher ein parlamentarischer Petitionsausschuss eingesetzt. Belgien hat zwei Bürgerbeauftragte auf föderaler Ebene; in Italien gibt es regionale Bürgerbeauftragte, obwohl Pläne zur Einrichtung eines solchen Bürgerbeauftragten auf nationaler Ebene im Gange sind; Griechenland hat kürzlich seinen ersten Bürgerbeauftragten gewählt.
Um diese Zusammenarbeit zu fördern, wurden bereits mehrere Seminare mit nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten organisiert. Der letzte mit den Regional Defenders fand im vergangenen November in Florenz statt. Ziel dieser Treffen ist es, engere Beziehungen herzustellen, um die ordnungsgemäße Anwendung des Gemeinschaftsrechts zum Nutzen der europäischen Bürger zu fördern. Ich muss betonen, dass dieser Prozess in einer Situation der Gleichheit aller Beteiligten und mit völliger Flexibilität durchgeführt wurde. Ihr oberstes Ziel ist es, den Bürger an die zuständige Stelle verweisen zu können, um sein Problem so schnell wie möglich zu lösen.

3 DIE ARBEIT DES EUROPÄISCHEN BÜRGERS


3.1 Statistische Daten

Das begrenzte Mandat des Europäischen Bürgerbeauftragten, auf das wir uns soeben bezogen haben, erklärt die große Zahl unzulässiger Beschwerden, die ich erhalten habe. Viele Bürger scheinen diese Einschränkung missverstanden zu haben und wenden sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten, wenn sie mit einem Gemeinschaftsproblem konfrontiert sind, für das die nationalen oder regionalen Verwaltungen zuständig sind. Um hier Abhilfe zu schaffen, war es eine meiner Prioritäten, die Öffentlichkeit über die neue Institution und ihren Zuständigkeitsbereich zu informieren.
Um Sie zu langweilen, lassen Sie mich einige Zahlen erwähnen. 1999 gingen 1.577 Beschwerden ein (200 mehr als 1998), und es wurden 205 Untersuchungen zu möglichen Missständen in der Verwaltungstätigkeit sowie 5 Untersuchungen von Amts wegen eingeleitet. Bis auf wenige Ausnahmen ist es uns gelungen, den Eingang von Beschwerden innerhalb einer Woche zu bestätigen und innerhalb eines Monats über deren Zulässigkeit zu entscheiden. Von den Beschwerden, die zu einer Untersuchung führten, wurden 27 mit einer kritischen Stellungnahme an das betreffende Organ oder die betreffende Einrichtung eingereicht, einer erzielte eine gütliche Einigung, und bei Missständen in der Verwaltungstätigkeit wurden 10 Empfehlungsentwürfe vorgelegt.
Es sei darauf hingewiesen, dass 62 Beschwerden von den Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft selbst zugunsten des Beschwerdeführers beigelegt wurden, was für sie von besonderem Interesse ist, da es ihnen wertvolle Zeit spart und den guten Willen der Verwaltung zeigt.
Der häufigste Grund für Beschwerden ist die Bearbeitung von Fällen, die Weigerung der Gemeinschaftsorgane, Informationen bereitzustellen, Unregelmäßigkeiten bei der Einstellung in den europäischen öffentlichen Dienst und das Verfahren, das die Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge befolgt. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist Spanien eines der Länder, aus denen die meisten Beschwerden eingehen.

3.2 Ex-officio-Untersuchungen

Der Vertrag sieht vor, dass der Bürgerbeauftragte Untersuchungen von sich aus durchführen kann. Einige von ihnen können Ihnen eine Vorstellung von der Linie meiner Arbeit in den letzten Jahren geben: Transparenz, gemeinschaftliche Einstellungsverfahren, die Rolle der Kommission bei der Überwachung der Mitgliedstaaten, Zahlungsverzug oder die Schaffung eines Kodex für gute Verwaltungspraxis.

Transparenz:

Für den Bürgerbeauftragten ist dies ein wichtiges Thema, da der Mangel an Informationen und falschen Informationen der häufigste Vorwurf bei Beschwerden ist (23 %).
Die Bedeutung des Grundsatzes der Transparenz und des Zugangs zu Dokumenten auf Gemeinschaftsebene wurde in der Erklärung Nr. 17 im Anhang zum Vertrag hervorgehoben, mit der sich alle Mitgliedstaaten verpflichtet haben, diesen Grundsatz zu fördern. Seit 1993 haben der Rat und die Kommission einen Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu ihren Dokumenten angenommen. Dieser Weg wurde jedoch von den anderen Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft nicht beschritten. Um diesen Mangel zu beheben, habe ich im Juni 1996 von Amts wegen eine Untersuchung eingeleitet. Infolgedessen haben die meisten Organe und Einrichtungen bereits Vorschriften zu diesem Thema erlassen.

Nach dem Vertrag von Amsterdam sollte die Kommission eine Verordnung zu diesem Thema vorschlagen. Der erste Entwurf scheint, wie ich öffentlich gesagt habe, mehr auf die Gewährleistung der Ermessensbefugnis der Verwaltung als auf die Rechte der Bürger ausgerichtet zu sein.
Die Erfahrung zeigt, dass eine offene Verwaltung, wie sie in vielen Mitgliedstaaten besteht, ein wirksames Instrument gegen Betrug und Korruption zu sein scheint, während ihnen eine geschlossene und vertrauliche Behandlung öffentlicher Angelegenheiten Möglichkeiten bietet. Ich bin besorgt, dass diejenigen, die sich den ständig steigenden Forderungen nach Offenheit widersetzen, dieses sehr wichtige Thema übersehen. Was auch immer ihre Argumente und Gründe sein mögen, Tatsache ist, dass ihr hartnäckiger Widerstand gegen die notwendige und moderne Offenheit der Unionsverwaltung beispielsweise die Details der Gemeinschaftsfinanzierung verschleiert, eines der Themen, für das die Europäische Union am meisten kritisiert wird.

Einstellungsverfahren:

Die mangelnde Transparenz des Einstellungsverfahrens für Beamte der Gemeinschaft ist für die meisten Bewerber schwer nachvollziehbar. Nach einer Vielzahl von Beschwerden zu diesem Thema habe ich beschlossen, von Amts wegen eine Untersuchung einzuleiten.
Abgelehnte Kandidaten erhalten oft keine Erklärung für die Gründe für eine solche Entscheidung. Diese Geheimhaltung soll die Unabhängigkeit der zur Auswahl berufenen Jurys rechtfertigen. Meiner Meinung nach muss diese Unabhängigkeit jedoch nicht gegen eine korrekte und transparente Verwaltung sein, wie ich es in meiner eigenen Initiative zu diesem Thema vorgeschlagen habe.
Als Ergebnis dieser Untersuchung habe ich Ende Oktober letzten Jahres einen Sonderbericht an das Europäische Parlament gerichtet, in dem auf der Empfehlung bestanden wurde, dass das Organ in künftigen von der Europäischen Kommission einberufenen Auswahlverfahren spätestens ab dem 1. Juli dieses Jahres Bewerbern, die dies beantragen, Zugang zu ihren eigenen korrigierten Prüfungen gewähren sollte. In einem kürzlich veröffentlichten Schreiben hat sich der Präsident der Europäischen Kommission verpflichtet, dieser Empfehlung zu folgen.

Vertragsverletzungsverfahren:

Diese Untersuchung betrifft das Recht des Beschwerdeführers in Verfahren der Kommission gegen Mitgliedstaaten wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht. In den meisten Fällen ergibt sich dieses Verfahren aus einer früheren Beschwerde von Bürgern. Die Untersuchungen, die ich in vielen Beschwerden durchgeführt habe, haben mir eine große Unzufriedenheit der Öffentlichkeit gezeigt, die das Verfahren für langsam und ohne die notwendigen Transparenzgarantien hält.
In meinem Schreiben an die Kommission habe ich vorgeschlagen, dass das Organ, bevor es die Entscheidung über die Einstellung einer Beschwerde trifft, sich an den Beschwerdeführer wenden sollte, um seine Meinung einzuholen. Dieser Vorschlag wurde angenommen. Während die Position des Organs als sehr positiv angesehen werden sollte, bleiben einige Fragen restriktiv, wie z. B. die mangelnde Berücksichtigung von Beschwerdeführern als Parteien dieses Verfahrens. Meiner Ansicht nach wäre es wünschenswert, dass die Kommission dieses Verfahren angemessener ausgestaltet und den Beschwerdeführern eine Reihe von Verfahrensrechten einräumt. Dies würde den Legalitätsgrundsatz fördern und die Kenntnisse der Bürger über die Tätigkeiten der Gemeinschaft verbessern.

Zahlungsverzug der Kommission:

Seit Beginn meiner ersten Amtszeit als Europäischer Bürgerbeauftragter habe ich Beschwerden über verspätete Zahlungen von der Kommission erhalten. Ansprüche beziehen sich nicht nur auf Gebühren und Aufwendungen, sondern auch auf andere vertragliche Zahlungen sowie auf Zuschüsse und Subventionen. Die Zahl der Beschwerden sowie anderer Fälle, die mir von Mitgliedern des Europäischen Parlaments vorgelegt wurden, deutet darauf hin, dass ein allgemeiner Eindruck von Zahlungsverzug durch die Kommission besteht. Seit Ende 1997 befürwortet die Kommission die Zahlung von Zinsen an Gläubiger, wenn die Frist von 60 Tagen überschritten wurde. Diese Maßnahme mildert sicherlich die Folgen von Zahlungsverzug für viele Auftragnehmer.
Einige kleine Unternehmen sind jedoch möglicherweise nicht in der Lage, die durch Zahlungsverzug verursachten Liquiditätsprobleme zu überstehen, während andere dies möglicherweise nur durch Kreditaufnahme zu einem höheren Zinssatz als dem von der Kommission gezahlten bewältigen können. Darüber hinaus verlagert die Zahlung von Zinsen die finanzielle Belastung von den Auftragnehmern auf den Gemeinschaftshaushalt und damit auf die Steuerzahler. Es ist daher nicht so offensichtlich, dass die Zahlung von Zinsen einen Anreiz für die verschiedenen Kommissionsdienststellen darstellt, rechtzeitig zu zahlen.

4 KODEX FÜR GUTES VERWALTUNGSVERHALTEN


Erlauben Sie mir, bei dieser Initiative von Amts wegen zu verweilen, die meiner Meinung nach von grundlegender Bedeutung ist. Wenn sich das Mandat des Europäischen Bürgerbeauftragten auf die Verhinderung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft konzentriert, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass sowohl die Bürger als auch die europäischen Beamten wissen, worum es bei einer guten Verwaltung geht.
In meinem Jahresbericht 1997 legte ich eine Definition des Begriffs "schlechte Verwaltung" vor, die vom Parlament einstimmig angenommen wurde:

Missstände treten auf, wenn eine öffentliche Einrichtung nicht im Einklang mit den Regeln oder Grundsätzen handelt, zu deren Einhaltung sie verpflichtet ist.

In Ermangelung spezifischerer Kriterien ist diese Definition
jedoch schwer einzugrenzen. Deshalb habe ich im Juli 1999 einen Vorschlag für einen Kodex für gute Verwaltungspraxis vorgelegt. Ein solcher Kodex würde den europäischen Bürgern die Idee einer dienstleistungsorientierten Verwaltung vermitteln. Dies würde das Ansehen der Union in allen Mitgliedstaaten verbessern. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger würden auch klare Informationen über den Dienst erhalten, den sie erwarten dürfen, und die Beamten darüber beraten, was von ihrer Arbeit erwartet wird.
Die Kommission hatte seit 1997 an ihrer eigenen Fassung des Kodex gearbeitet, aber im März 1999, nach ihrem gemeinsamen Rücktritt, wurde die Angelegenheit geparkt. Das Sekretariat des Bürgerbeauftragten beschloss daraufhin, die Herausforderung anzunehmen, einen Kodex für gute Verwaltungspraxis zu veröffentlichen, und eine Initiativuntersuchung über die Existenz solcher Kodizes in allen EU-Organen einzuleiten.
Der Kodex des Bürgerbeauftragten befasst sich nicht mit den Beziehungen zwischen der Verwaltung und ihren Beamten, sondern zwischen der Verwaltung und den Bürgern, um den Dienst zu definieren, den die europäischen Bürger von der europäischen Verwaltung verlangen können.
Im Allgemeinen war die Haltung der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft positiv. Einige von ihnen haben uns mitgeteilt, dass sie einen solchen Kodex angenommen haben. Eine dieser Einrichtungen, die in London ansässige Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, nahm unseren Vorschlag mit einigen Verbesserungen an, während andere mit der Entwicklung eigener Projekte begannen. Die Kommission hat ihre Absicht angekündigt, den Kodex anzunehmen, obwohl noch unklar ist, wie sie diese Absicht umsetzen wird.
Die Untersuchung von Amts wegen ist noch nicht abgeschlossen, aber meiner Meinung nach wäre es angesichts des breiten Spektrums der bereits eingegangenen Antworten angemessener, eine rechtliche Initiative zur Schaffung eines europäischen Verwaltungsrechts über gute Verwaltungspraxis in Betracht zu ziehen.
In den letzten Jahren haben sowohl die Mitgliedstaaten als auch internationale Organisationen dazu tendiert, Codes und Checklisten für gutes Verwaltungsverhalten aufzustellen. In Spanien zum Beispiel bin ich mir der Existenz eines Verwaltungsverfahrensgesetzes bewusst, das seine Wurzeln im letzten Jahrhundert hat und dazu neigt, die Rechtsbeziehungen zwischen allen Verwaltungen und denen, die verwaltet werden, zu regeln. Aus meiner Sicht ist es jedoch erforderlich, dass sich die Verwaltung verpflichtet, eine Reihe allgemeiner Verhaltensrichtlinien einzuhalten, die nicht nur für diejenigen gelten, die ein Rechtsverhältnis zu ihr haben (verwaltet), sondern auch für jeden Bürger.
Für die Bürger würde die Annahme eines solchen Kodex bedeuten, dass die Union über eine moderne, dienstleistungsorientierte Verwaltung verfügen würde, die bereit wäre, für die Bürger zu arbeiten, und nicht als Entschuldigung für alle Probleme Europas dienen würde.

5 SCHLUSSFOLGERUNGEN


Eine engagiertere europäische Verwaltung im Dienste der Bürger war in den letzten Jahren das wichtigste Ziel meiner Arbeit. Deshalb scheint mir die Verwirklichung eines Kodex für gute Verwaltungspraxis so herausragend zu sein.
Diese Entwicklung muss jedoch auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unterstützt werden. Mir ist bewusst, dass die Achtung der Rechte jedes europäischen Bürgers eine Zusammenarbeit auf all diesen Ebenen erfordert. Von meiner bescheidenen Position aus habe ich mich bemüht, in dieser Richtung voranzukommen und alles zu tun, um die Zusammenarbeit mit meinen Kollegen, den nationalen, regionalen und lokalen Bürgerbeauftragten sowie mit den verschiedenen Petitionsausschüssen der Mitgliedstaaten voranzutreiben. Ich glaube, dass wir gemeinsam in der Lage sein müssen, flexible und wirksame Mechanismen zu artikulieren, um den Bürgern die Unterstützung zu bieten, die sie zum Schutz ihrer Rechte benötigen.
In diesem Streben nach einem bürgernäheren, sozialeren und humaneren Europa vertraue ich darauf, dass die tägliche Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten, der sich mit Beschwerden befasst und Untersuchungen aus eigener Initiative durchführt, ebenfalls einen kleinen Beitrag leistet.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Was halten Sie von dieser automatischen Übersetzung? Sagen Sie uns Ihre Meinung!