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Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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3502/2004/GG
Digest - Datum Dienstag | 08 April 2008
Der Bürgerbeauftragte ist der festen Überzeugung, dass die Grundsätze einer guten Verwaltung verlangen, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft nicht nur unparteiisch und ohne Voreingenommenheit handeln, sondern auch so gesehen werden sollten, dass sie nicht den Eindruck erwecken, dass sie voreingenommen sind.