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Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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0672/2007/(WP)PB
Digest - Datum Donnerstag | 19 Februar 2009
Der Akt der Konsultation bei der Bearbeitung von Zugangsanträgen ist ein integriertes Merkmal der Verordnung 1049/2001, und das beratende Organ darf selbstverständlich eine Frist für Antworten festlegen. Dies gilt insbesondere für andere EU-Behörden, die zur Zusammenarbeit verpflichtet sind.