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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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0476/2010/ANA
Digest - Datum Montag | 11 Juli 2011
Der Bürgerbeauftragte betont, dass der Anwendungsbereich des Begriffs „Politikbereich“ allein nicht ausreicht, um das Vorliegen oder Nichtvorhandensein eines Interessenkonflikts festzustellen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Überschneidung zwischen den Aufgaben eines Sonderberaters und seinen Nebentätigkeiten nicht automatisch einen Interessenkonflikt mit sich bringt. Gleichzeitig stellt das Fehlen einer Überschneidung zwischen den jeweiligen Tätigkeiten nicht unbedingt auch ein Nichtvorliegen von Interessenkonflikten dar.