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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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0642/2008/(TS)(ELB)MMN
Digest - Datum Dienstag | 11 September 2012
Insbesondere ist der Bürgerbeauftragte der Ansicht, dass es nicht nur wichtig ist, dass es eine gute Verwaltung gibt, sondern auch, dass in den Augen der Bürger eine gute Verwaltung als gegeben angesehen wird. In diesem Zusammenhang sollte das Konzept eines offensichtlichen Interessenkonflikts analysiert werden. Nach der oben genannten Definition liegt ein offensichtlicher Interessenkonflikt vor, wenn Dritte (d. h. Bürger) trotz des Fehlens eines tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikts den Eindruck eines Interessenkonflikts erhalten.