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0439/2011/AN

Der Bürgerbeauftragte hat die Stellenausschreibung geprüft und stellt fest, dass sie weder Informationen über die Gesamtdauer des Verfahrens noch über den ungefähren Zeitplan der wesentlichen Phasen enthält. Obwohl Fusion for Energy rechtlich nicht verpflichtet ist, diese Art von Informationen in seine Stellenausschreibung aufzunehmen, ist der Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass die Bereitstellung solcher Informationen ein gutes Verwaltungsverhalten darstellen würde, wodurch zum Nutzen der Antragsteller der Grad der Unsicherheit, der mit jedem Wettbewerb verbunden ist, verringert und Zweifel an der Transparenz des Auswahlverfahrens vermieden würden. Dies würde es den Antragstellern außerdem ermöglichen, sich den zeitlichen Rahmen des Verfahrens klarer vorzustellen. Die Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass die Bewerber in EU-Auswahlverfahren unabhängig von der Einstellungsstelle vernünftigerweise davon ausgehen können, dass ihnen zumindest ein vorläufiger Zeitplan zur Verfügung gestellt wird.

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