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OI/2/2009/MHZ

Die Grundsätze einer guten Verwaltung erfordern, dass die Institutionen so hilfsbereit und dienstleistungsorientiert wie möglich sind. Sie sollten gleichermaßen alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um ein zufriedenstellendes Ergebnis für die Verwaltungsmaßnahmen der Bürger zu erzielen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen dem Gemeinschaftsrecht oder dem nationalen Recht unterliegen.

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