Wie Bürgerbeauftragte den Einsatz von „Soft Powers“ weiterentwickeln können, um eine möglichst große Wirkung zu erzielen

Vom Team der Europäischen Bürgerbeauftragten

Der Bürgerbeauftragte des finnischen Parlaments, Petri Jääskeläinen, führt den Vorsitz in der Arbeitsgruppe „Soft Powers“

Ombudsstellen verfügen über eine ganze Palette von „Soft Powers“ (weichen Befugnissen). Wie sie diese Befugnisse nutzen, hängt davon ab, was sie erreichen wollen, wie umstritten die Frage ist und welche Art von öffentlicher Unterstützung sie genießen. Die Arbeitsgruppe „Soft Powers“ ging den Argumenten nach, auf die sich die Ausübung dieser Befugnisse stützt, sowie auf die verschiedenen Methoden, die verschiedene Büros für die Entwicklung von Beziehungen zu verschiedenen Interessenträgern anwenden.

Diese weichen Befugnisse lassen sich in zwei große Kategorien unterteilen – offizielle und inoffizielle. Zu den offiziellen „Soft Powers“ zählen die Untersuchung von Beschwerden, Untersuchungen aus eigener Initiative, Verwarnungen und Empfehlungen, während die inoffiziellen „Soft Powers“ Medienaktivitäten sowohl herkömmlicher Art als auch im Internet umfassen. Auch wenn diese Befugnisse weich sind, können sie doch oft stark sein, da sie flexibel sind und in der Regel nicht vor Gericht angefochten werden können.

Die Arbeit des Büros des Bürgerbeauftragten des finnischen Parlaments wird von zwei Dauerthemen (Zugänglichkeit und Nutzung der beiden Amtssprachen des Landes) sowie vom jährlichen Schwerpunkt Menschenrechte geprägt. Diese ständigen, immer wiederkehrenden Themen werden bei jeder Inspektion angesprochen, aber auch bei Untersuchungen, die das Büro aus eigener Initiative durchführt.

Die Europäische Bürgerbeauftragte hat die Art und Weise, in der sie aus eigener Initiative Untersuchungen durchführt, weiterentwickelt und erweitert, um sicherzustellen, dass diese auch tatsächlich Wirkung zeigen. Diese Untersuchungen müssen sich auf einen eindeutigen Verdacht auf Verwaltungsmissstände stützen und werden auf konstruktive, nicht auf Konfrontation ausgerichtete Weise durchgeführt.

Zu den Themen der jüngsten Untersuchungen aus eigener Initiative gehören unter anderem die Transparenz der Handelsverhandlungen zwischen der EU und den USA (TTIP) und die Rechenschaftspflicht bei Gesetzgebungsarbeiten im Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten ihren Standpunkt zu Entwürfen von EU-Rechtsvorschriften festlegen.

Auch wenn diese Befugnisse weich sind, können sie doch oft stark sein, da sie flexibel sind und in der Regel nicht vor Gericht angefochten werden können.

„Strategische Initiativen“ hingegen sind ein Erkundungsinstrument, bei dem die Europäische Bürgerbeauftragte bewusst beschlossen hat, nicht alle ihre Befugnisse zu nutzen (sie umfassen z. B. keine Inspektionen). Vielmehr geht es bei ihnen darum, ein Thema anzusprechen, Informationen einzuholen und Vorschläge zu machen.

Mit diesen Initiativen sollte gezeigt werden, dass sich die Europäische Bürgerbeauftragte der Anliegen der Bürger zu einem bestimmten Thema bewusst ist und rasch auf diese Anliegen reagiert. Ein aktuelles Beispiel im Zusammenhang mit der MeToo-Bewegung und den entsprechenden Enthüllungen war die Aufforderung an 26 Organe und Agenturen der EU, darzulegen, welche Strategien zur Bekämpfung von Belästigung sie verfolgen. Anschließend legte die Europäische Bürgerbeauftragte der EU-Verwaltung eine Reihe allgemein gehaltener Vorschläge zur Strategie und Praxis der Bekämpfung von Belästigung vor.

@oikeusasiamies Petri Jääskeläinen esittää #eno2019 konferenssissa yhteenvedon teemasta "developing soft powers". JO Petri Jääskeläinen framför ett sammandrag om temat "developing soft powers" under #eno2019 konferensen.

Der Bürgerbeauftragte des finnischen Parlaments, Petri Jääskeläinen, gibt einen Überblick darüber, wie Bürgerbeauftragte ihre „Soft Powers“ nutzen können.

In der Diskussion ging es vor allem um die Frage, wie die Büros von Bürgerbeauftragten in der Praxis über ihre Rolle und Arbeit aufklären, wie sie Interessenträger einbinden und zugänglicher für die Öffentlichkeit werden können. Klare Regeln für den Umgang mit Beschwerdeführern und das Einholen von Rückmeldungen der Öffentlichkeit dazu, wie sie ihre Arbeit durchführen, können dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit von Ombudsstellen zu stärken. Dies lässt sich durch Sensibilisierungsmaßnahmen im ganzen Land erreichen.

Um Ergebnisse zu erzielen, müssen Bündnisse geschmiedet werden. Die Arbeitsgruppe erörterte, wie wichtig es ist, dass unterschiedliche Stellen – einschließlich des Bürgerbeauftragten – zu einem Thema mit einer Stimme sprechen. Dies erhöht den Druck auf eine Verwaltung, tätig zu werden.

Zu den anderen Formen von „Soft Powers“ zählen die Unterstützung der Zivilgesellschaft, insbesondere in Ländern, in denen sie unter Druck steht. Eine besonders innovative Idee war die Einladung von Interessenträgern zur Erörterung der Untersuchungsagenda des Bürgerbeauftragten für das kommende Jahr.

Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf die Arbeit von Bürgerbeauftragten und Petitionsausschüssen

Vom Sekretariat des Europäischen Datenschutzausschusses

Der katalanische Bürgerbeauftragte Rafael Ribó y Massó und Joao Silva vom Europäischen Datenschutzausschuss in der Arbeitsgruppe „DSGVO“

Sekretariat des Europäischen Datenschutzausschusses 1

Seit ihrem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 hat die DSGVO seitens verschiedener Sektoren, darunter Behörden und öffentliche Einrichtungen, die Frage aufgeworfen, inwieweit sie auf sie Anwendung findet. Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Evolution, aber keine Revolution im Bereich des Datenschutzes. Nicht nur wurden zahlreiche Bestimmungen der zuvor geltenden Datenschutzrichtlinie in die neue Verordnung übernommen (wenn auch mehrere von ihnen näher ausgeführt wurden) 2 ‚ vielmehr steht ihr grundsatzorientierter, technologieneutraler Ansatz nach wie vor im Mittelpunkt der Verordnung.

Oberstes Ziel der DSGVO ist es ganz eindeutig, Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer Daten und für den freien Datenverkehr zu formulieren. Sie zielt aber auch darauf ab, ihre Grundrechte und insbesondere ihr Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (ein Grundrecht, das in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist) zu schützen.

Um in Erfahrung zu bringen, ob die Datenschutz-Grundverordnung Anwendung findet, muss man einen Schritt zurücktreten und die Grundlagen betrachten. Der Begriff „personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die Definition wurde im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung der EU und in den Stellungnahmen der vormaligen Artikel 29-Datenschutzgruppe (oder WP29) (jetzt Europäischer Datenschutzausschuss) entwickelt und ausgelegt.3

Verarbeitung bedeutet auf der anderen Seite alles, was mit personenbezogenen Daten gemacht wird, unabhängig davon, ob dies automatisch geschieht oder nicht. Die DSGVO gilt vor allem für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Diese Definition und ihre Bestandteile sind auch schon Gegenstand der Rechtsprechung der EU geworden.

@Europarl_CAT: Rafael Ribó presenta les conclusions sobre #GDPR a la sessió plenària
@Europarl_ES: Rafael Ribó presenta las conclusiones sobre #GDPR en sesión plenaria
@Europarl_EN: Rafael Ribó reports the conclusions of #GDPR at Plenary Session
#ENO2019

Der katalanische Bürgerbeauftragte Rafael Ribó erläutert im Plenum die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „DSGVO“.

Ein weiteres wesentliches Konzept ist der für die Verarbeitung Verantwortliche, also die natürliche oder juristische Person, Behörde oder Stelle, die allein oder zusammen mit anderen die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt und nach dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der DSGVO 4 nachzuweisen. Es sei darauf hingewiesen, dass dies weder Aufgabe noch Verantwortung des von jeder Organisation zu benennenden Datenschutzbeauftragten (DSB) ist.5

Schließlich muss jede Person, Einrichtung oder Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet, dafür sorgen, dass sie über eine angemessene Rechtsgrundlage verfügt, um die Verarbeitung im Einklang mit dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit durchzuführen. Die DSGVO bietet verschiedene Rechtsgrundlagen.6 Eine dieser Grundlagen ist die Einwilligung der betroffenen Person. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sollten öffentliche Einrichtungen jedoch sorgfältig überlegen, welche Rechtsgrundlage für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben am besten geeignet ist.7

Behörden und öffentliche Stellen, wie nationale Bürgerbeauftragte und Petitionsausschüsse, sollten daher verpflichtet sein, die Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten.

Daher müssen Bürgerbeauftragte und Petitionsausschüsse bei der Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich die Datenschutz-Grundverordnung einhalten. Das bedeutet in der Praxis, dass deren Grundsätzen und Verpflichtungen nachzukommen ist. Hierzu zählen unter anderem die Verpflichtung zur Transparenz und zur Information betroffener Personen, zur Wahrung der Rechte natürlicher Personen bezüglich ihrer personenbezogenen Daten, zur Aufzeichnung von Verarbeitungsvorgängen, zur Meldung von Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen und zur Ernennung eines DSB.

Darüber hinaus muss jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere Datenschutzbehörden benennen, die die Anwendung der DSGVO überwachen, die auch für öffentliche Einrichtungen gilt, die der DSGVO unterliegen (mit einer Ausnahme: Gerichte, die im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln).8 Daher fallen nationale Bürgerbeauftragte und Petitionsausschüsse grundsätzlich unter die Aufsicht der Datenschutzbehörden und sollten sie bei Fragen zu ihren Verarbeitungstätigkeiten zu diesen Kontakt aufnehmen (zu den Befugnissen von Datenschutzbehörden gehören auch Beratung und Anleitung). Das bedeutet auch, dass für öffentliche Einrichtungen unterschiedliche Arten von Abhilfemaßnahmen gelten, einschließlich der in der DSGVO vorgesehenen Geldbußen. In letzterem Fall kann ein Mitgliedstaat Vorschriften darüber erlassen, ob und in welchem Umfang gegen Behörden und öffentliche Stellen 9 Geldbußen verhängt werden können. Entscheidungen von Datenschutzbehörden können jedoch gerichtlich angefochten werden.10

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die DSGVO das Datenschutzrecht zwar weiterentwickelt, es aber nicht radikal geändert hat. Behörden und öffentliche Stellen, wie z. B. nationale Bürgerbeauftragte und Petitionsausschüsse, sollten daher zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet sein, was bedeutet, dass sie sich den entsprechenden Pflichten und der entsprechenden Aufsicht unterwerfen.

[1] Diese Stellungnahme wurde vom Sekretariat des EDSA erstellt und gibt weder die Ansichten des Ausschusses oder seiner Mitglieder wieder, noch sollte sie als Leitfaden des Ausschusses im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung gesehen werden. Nähere Informationen über den EDSA sind unter folgender Adresse zu finden: https://edpb.europa.eu/about-edpb/about-edpb_en.

[2] Dazu gehören beispielsweise die Umwandlung der Artikel 29-Datenschutzgruppe in den Europäischen Datenschutzausschuss, die Weiterentwicklung der Rolle und Befugnisse von Aufsichtsbehörden, eine deutlichere Unterstreichung des Grundsatzes der Rechenschaftspflicht.

[3] Siehe insbesondere die Stellungnahme zum Begriff „persönliche Daten“ (04/2007): https://ec.europa.eu/justice/article-29/documentation/opinion-recommendation/files/2007/wp136_en.pdf.

[4] Eine Stellungnahme zu den Begriffen des für die Verarbeitung Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters (WP29) (01/2010) ist unter folgender Adresse zu finden: https://ec.europa.eu/justice/article-29/documentation/opinion-recommendation/files/2010/wp169_en.pdf. Sie wurde auch im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des EuGH erörtert.

[5] Leitlinien des EDSA zur Rolle von Datenschutzbeauftragten finden Sie hier: https://ec.europa.eu/newsroom/article29/item-detail.cfm?item_id=612048.

[6] Siehe Artikel 6 DSGVO.

[7] Zum Begriff der Einwilligung siehe die Leitlinien des EDSA: https://ec.europa.eu/newsroom/article29/item-detail.cfm?item_id=623051.

[8] Siehe Artikel 51, Artikel 55 Absatz 3 und Artikel 57 DSGVO.

[9] Siehe Erwägungsgrund 150 und Artikel 83 DSGVO. Siehe insbesondere Artikel 83 Absatz 7 DSGVO.

[10] Siehe Erwägungsgrund 78 der DSGVO.

Die Folgen demografischer Herausforderungen und alternder Gesellschaften

Vom Team der Europäischen Bürgerbeauftragten

Joaquim Pedro Cardoso da Costa, stellvertretender portugiesischer Bürgerbeauftragter, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Demografische Herausforderungen“

Die durchschnittliche Lebenserwartung in der Europäischen Union ist von 60 Jahren in den 1960er Jahren auf heute mehr als 80 Jahre gestiegen, während die Geburtenrate auf unter 1,6 Kinder pro Frau gesunken ist. Die EU-Länder haben Schwierigkeiten, sich an diese veränderte Situation anzupassen und den Bedürfnissen der Senioren in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Wohnraum gerecht zu werden.

Die Arbeitsgruppe befasste sich zunächst mit der Entwicklung der demografischen Lage in zwei konkreten EU-Ländern, was den Bürgerbeauftragten die Möglichkeit bot, über die Lage der Senioren in ihren Ländern und ihre Bemühungen um Hilfestellung zu berichten.

Die Ombudsstellen bezeichneten das Syndrom des „leeren Dorfes“ in menschlicher Hinsicht als die größte Herausforderung. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs emigrierten viele junge Menschen aus Teilen Ost- und Mitteleuropas nach Westeuropa. Dies verschärfte frühere Auswanderungswellen und führte in Kombination mit sinkenden Geburtenraten dazu, dass vor allem in den Dörfern das soziale Gefüge zerfiel, so dass dort schutzbedürftige ältere Menschen einsam zurückblieben. Ihre Bedürfnisse sind nicht nur materieller, sondern auch emotionaler Art.

Ältere Bürger erleben Diskriminierung hauptsächlich in Bezug auf den Arbeitsmarkt, öffentliche Dienstleistungen und Versicherungskosten.

Die Altersdiskriminierung nahm in den Diskussionen breiten Raum ein. Ältere Bürger erleben Diskriminierung hauptsächlich in Bezug auf den Arbeitsmarkt, öffentliche Dienstleistungen und Versicherungskosten. Exorbitante Versicherungskosten halten tendenziell Menschen über 70 Jahren vom Reisen ab. Ältere Bürger stoßen ferner bei der Suche nach einer medizinischen Behandlung oder bei der Zusammenführung mit Familienmitgliedern in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem eigenen auf viele Hindernisse. Die Arbeitsgruppe befasste sich auch mit Fällen von Misshandlung älterer Menschen durch ihre Angehörigen oder Mitarbeiter in Pflegeheimen und mit der mangelnden Unterstützung von Pflegekräften.

Auch die Regierungen stehen vor Herausforderungen. Zum einen sind Maßnahmen, mit denen Landflucht verhindert und junge Menschen zum Bleiben ermutigt werden, kostspielig. Darüber hinaus stellt die Krankenhauseinweisung älterer allein lebender Menschen eine enorme Belastung für die Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme dar. Ein hoher Anteil der Personen im Alter von 65 Jahren und darüber ist langfristig auf Arzneimittel angewiesen; sie leiden an einer chronischen Krankheit und/oder Übergewicht.

Eine Herausforderung, die nichts mit dem Altern zu tun hat, aber trotzdem demografischer Natur ist, sind in bestimmten EU-Ländern große Roma-Familien mit einem hohen Anteil an Analphabeten. Um ihr Bildungsniveau zu verbessern, müssen die Regierungen auf die Bedürfnisse der Roma-Kinder zugeschnittene Programme auflegen, um sie auf die Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft insgesamt vorzubereiten.

Ältere Menschen benötigen Unterstützung und Hilfe durch unabhängige und vertrauenswürdige Einrichtungen wie z. B. Ombudsstellen. Diese Stellen spielen beim Schutz von Rechten eine immer größere Rolle. Zu den Befugnissen gehört die Durchführung stichprobenartiger Kontrollen in privaten und öffentlichen psychiatrischen Einrichtungen, Pflegeheimen und Kinderheimen.

Ombudsstellen spielen ferner eine wichtige Rolle bei der Aufklärung von Senioren über ihre Rechte. Da gibt es Stellen, die in einer wöchentlichen Fernsehsendung ihre Arbeit erläutern und sich sprachlich an die Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen anpassen. Ombudsstellen führen auch regelmäßig Untersuchungen durch und stehen älteren Menschen bei ihren Kontakten mit Behörden zur Seite. Mit Beschwerden über Altersdiskriminierung vor dem Verfassungsgericht haben mehrere Ombudsstellen zur Lösung von Wohnungsproblemen beigetragen und ein gesichertes Mindesteinkommen für ältere Bürger gewährleistet.

Die Arbeitsgruppe einigte sich letztendlich auf Verbesserungsvorschläge. Einige Ombudsstellen sprachen sich für eine stärkere Koordinierung mit dem privaten und dem öffentlichen Sektor aus, z. B. im Zusammenhang mit Hausbesuchen und der Überwachung öffentlicher Dienste wie der Polizei. Angesichts der ständig zunehmenden Digitalisierung fordern die Ombudsstellen die Regierungen nachdrücklich auf, die Nutzung digitaler Lösungen auf ältere Bürger auszuweiten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass noch Alternativen zur Verfügung stehen.