Gäller ditt klagomål en EU-institution eller ett EU-organ?
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Informationsblatt für Unternehmen und Einrichtungen
Dokument - Datum Måndag | 03 december 2012
Hilfe bei der Lösung von Problemen mit der EUVerwaltung
Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Vereinigungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunalverwaltungen, Interessengruppen und andere Organisationen können beim Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerde über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union („EU-Institutionen“) einreichen.
Worüber können Sie sich beschweren?
Unter „Missständen“ sind Unzulänglichkeiten oder Mängel auf Verwaltungsebene zu verstehen. Diese können beispielsweise im Rahmen der von der EU geförderten Projekte oder Programme auftreten. Im Zusammenhang mit Ausschreibungen und Verträgen, der Teilnahme an Konsultationsverfahren, Lobbyarbeit oder bei Versuchen, Zugang zu wichtigen Dokumenten oder Informationen zu erlangen, die sich auf ihren Tätigkeitsbereich beziehen, stehen Unternehmen und andere Organisationen außerdem häufig in Kontakt mit EUInstitutionen. Probleme, mit denen sich der Bürgerbeauftragte befasst, sind beispielsweise:
- Verspätete Zahlungen
- Vertragsstreitigkeiten
- Probleme mit Ausschreibungen
- Mangelnde Transparenz / Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten
- Unnötige Verzögerungen
- Verletzungen von Grundrechten
Warum sich beschweren?
Der Bürgerbeauftragte versucht, einvernehmliche Lösungen herbeizuführen, die sowohl für den Beschwerdeführer als auch für die betroffene Einrichtung zufrieden stellend sind. Er bietet kostenlose, schnelle und flexible Dienste an. In vielen Situationen bietet der Bürgerbeauftragte sinnvolle Abhilfe als Alternative zu den Gerichten.
Worüber können Sie sich nicht beschweren?
Das Mandat des Europäischen Bürgerbeauftragten ist auf die Einrichtungen, Organe und sonstigen Stellen der EU beschränkt. Der Bürgerbeauftragte darf keine Untersuchungen über Beschwerden gegen folgende Einrichtungen bzw. Personen einleiten:
- nationale, regionale oder lokale Behörden in den Mitgliedstaaten, auch wenn sich die Beschwerden auf EUAngelegenheiten beziehen;
- nationale Gerichte oder Bürgerbeauftragte;
- Unternehmen oder Privatpersonen.
Falls Sie sich jedoch mit Problemen in diesen Bereichen an ihn wenden, wird er Sie bestmöglich darüber beraten, welche andere Einrichtung Ihnen helfen könnte.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Besuchen Sie bitte die Website des Bürgerbeauftragten (http://www.ombudsman.europa.eu), wenn Sie an weiterführenden Informationen interessiert sind, eine Beschwerde einreichen oder sich mit seinem Büro in Verbindung setzen wollen. Sie können eine Beschwerde in jeder EU-Amtssprache einreichen.
Beispiele für Fälle, die vom Europäischen Bürgerbeauftragten bearbeitet wurden
NRO erhält 70 000 EUR von der Kommission
Der Bürgerbeauftragte hat zur Beilegung einer Streitigkeit zwischen der Europäischen Kommission und einer NRO betreffend ein EU-Projekt beigetragen, das im Rahmen des „Europäischen Migrations-Dialogs“ aufgelegt wurde. Nach einer Prüfung erteilte die Kommission eine Einziehungsanordnung über mehr als 130 000 EUR, da die NRO die Personalkosten nicht rechtzeitig anhand von Belegen nachgewiesen hatte. Die Kommission nahm schließlich den Vorschlag des Bürgerbeauftragten für eine einvernehmliche Lösung an und erstattete der NRO 70 000 EUR.
Beschwerden über verspätete Zahlungen
Beim Bürgerbeauftragten gingen viele Beschwerden über verspätete Zahlungen durch die Kommission von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, NRO, Hochschulen und anderen Vereinigungen ein, die an von der EU geförderten Projekten und an Verträgen beteiligt waren. Nach einer Untersuchung, die er 2010 aus eigener Initiative eingeleitet hatte, und einer öffentlichen Anhörung zu dieser Frage gelangte der Bürgerbeauftragte zu der Schlussfolgerung, dass sowohl die Anzahl der verspäteten Zahlungen als auch die Geldbeträge, die insgesamt von Verspätungen betroffen waren, in den letzten Jahren stark rückläufig waren. Er wird die Situation allerdings weiter beobachten.
Bessere Transparenz bei der Arzneimittel-Agentur
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) genehmigt und überwacht zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Arzneimittel, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie erhält Informationen über vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln von den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und von Pharmaunternehmen. In mehreren Fällen hat der Bürgerbeauftragte die Offenlegung von Berichten über Nebenwirkungen, von klinischen Studien und Prüfungsberichten empfohlen. Die EMA hat schließlich Vorschriften für eine bessere Transparenz einschließlich von Vorschriften für einen weitaus umfassenderen Zugang zu ihren Unterlagen erlassen.
Beschwerde bezüglich eines Anti-Trust-Verfahrens
Der Mikrochip-Hersteller Intel reichte eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten ein, wonach die Kommission angeblich bei einer wichtigen Sitzung, die sich unmittelbar auf die kartellrechtliche Untersuchung von Intel durch die Kommission bezog, kein Protokoll geführt hatte. Der Bürgerbeauftragte kritisierte die Kommission, dass sie es unterlassen hatte, ordnungsgemäße Aufzeichnungen über diese Sitzung zu führen, und dass die Tagesordnung der Sitzung nicht in der Untersuchungsakte der Kommission enthalten war. Die Kommission verbesserte ihre Untersuchungsverfahren entsprechend.
OLAF gewährt Zugang zu Unterlagen
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) leitete eine Untersuchung über mutmaßlich falsche spanische Import- Zertifikate für Bananen ein. Aufgrund einer Anfrage von OLAF leiteten die belgischen Zollbehörden eine Untersuchung ein, die zwei belgische Unternehmen betraf. Die Unternehmen wandten sich an den Bürgerbeauftragten, nachdem OLAF den Zugang zu Unterlagen über seine Untersuchung, die die angebliche Fälschung betraf, verweigert hatte. OLAF nahm schließlich den Vorschlag des Bürgerbeauftragten für eine einvernehmliche Lösung an und gewährte Zugang zu den Unterlagen.
Streitigkeit zwischen der Kommission und einem Kulturverein beigelegt
Der Bürgerbeauftragte unterstützte die Kommission bei der Beilegung eines Zahlungsstreits mit einem deutschen Kulturverein. Die Kommission hatte ursprünglich die Zahlung des ausstehenden Betrags in Höhe von 6 000 EUR für eine Ausstellung über 28 europäische Regionen verweigert, mit dem Argument, dass sie über die Budget-Umverteilungen nicht ordnungsgemäß informiert worden war. Schließlich nahm sie den Vorschlag des Bürgerbeauftragten für eine einvernehmliche Lösung an und stimmte der Zahlung des noch ausstehenden Betrags in Höhe von 6 000 EUR an den Verein sowie von Zinsen in Höhe von 1 500 EUR zu.
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